Räumung und Bankschließfach öffnen - ein grauenhafter Fall

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AnnikaKl
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 10.04.2014, 12:51
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

02.06.2015, 10:14

Hallo Ihr Lieben,
ich verzeifel gerade an meinem Chef.
Wir haben ein Urteil. Der Schuldner wurde geräumt. Dafür wurde ein Vorschuss der RS eingeholt. Dann gab es ein weiteres Verfahren mit dem Schuldner (Nutzungsausfall). Hier liegt ein Versäumnisurteil vor.
Der Mandant hat selbst einen PfÜB gemacht und die Bank teilt mit, dass ein Schließfach vorhanden ist.
Ich soll jetzt das Schließfach öffnen lassen.
Soweit komm ich klar. Auftrag an den GV öffnen, pfänden und verwerten. Grundlage ist ja mein PfÜB (und Grundlage davon das VU).
Jetzt möchte mein Chef, dass ich noch den KFB reinnehme und die RS möchte, dass der Vorschuss, der für die Räumung gezahlt wurde auch mit eingetrieben wird.

Da Grundlage des PfÜBS doch das VU war, kann ich doch jetzt nicht den KFB mit reinnehmen oder geht das? Ich meine ich müsste einen neuen Antrag stellen.
Und die RS vertreten wir ja schonmal gar nicht. Der Vorschuss, den die gezahlt haben, habe ich nicht tituliert, oder kann ich diese Kosten festsetzen lassen nach 788 ZPO? Dafür müssten die uns aber doch selber beauftragen? Mein Chef sagt nur, mach jetzt alles auf einmal (wenn das mal so einfach wäre :/ )

Ich hoffe das war soweit verständlich und Ihr könnt mir helfen.
Vielen lieben Dank :)
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