Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Day
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#1
18.07.2007, 13:19
Hallo ihr Lieben,
ich steh mal wieder völlig auf dem Schlauch, da ich eine Forderungsanmeldung im Jahr höchstens 1mal machen muss.
also folgendes:
- Insolvenzverfahren wurde am 18.06.2007 eröffnet
- unser Mandant, für den wir die Forderung anmelden sollen, hat mir den Beschluss etc. heute zugeschickt.
- Frist zur Anmeldung läuft heute ab.
- es gibt 3 offene Forderungen gegen den Schuldner. Diese 3 KoNo´s habe ich erst heute gemacht.
meine Frage: Kann ich diese 3 Kostennoten mit dem heutigen Datum ganz normal zur Tabelle anmelden lassen? selbstverständlich kann ich keine Zinsen berechnen und Kosten sind auch net angefallen.
Aber die 3 Kostennoten mit heutigem Datum müsste ich doch ganz normal anmelden können oder?
LG und daaaanke
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ninibatz
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Strubbel
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#4
18.07.2007, 13:25
Bin ebenso der Meinung, dass das so gehen müsste
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Day
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#5
18.07.2007, 13:26
vielen lieben dank... es wird zwar eh nicht viel geld, wenn überhaupt, dabei rausspringen, aber jetzt bin ich echt beruhigt.
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QueenMum
#6
18.07.2007, 13:26
wenn eure Vergütung zur Zeit der Eröffnung schon fällig war schon.
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Day
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#7
18.07.2007, 13:30
im prinzpi schon. die sachen hätten schon letztes jahr abgerechnet werden können. ist auch jeweils nur ne GG, weil nur außergerichtlich korrespondiert wurde.
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spitzi192
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#8
18.07.2007, 13:43
Jo, das geht.
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]