Pfänden von Miete

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Phoebe1081
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 27.05.2009, 10:05
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Herne

#1

01.06.2015, 16:13

Hallo Ihr Lieben!

Ich weiß nicht, ob es das Thema schon gibt, hab nichts gefunden.

Wir haben einen Schuldner, dieser besitzt ein Haus und hat folglich Mieteinnahmen. Jetzt soll ich die Mieteinnahmen pfänden, folglich sind ja die Mieter Drittschuldner. Muss ich bei Pfüb-Beantragung irgendetwas beachten? Gibt es da spezielle Regeln?

LG Elke!
Ernie

#2

01.06.2015, 17:40

Pfändbar sind Kaltmiete und Nachforderungen aus Betriebs-, Heiz- und/oder Nebenkostenabrechnungen.
Zobe
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 09.10.2014, 15:44
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

09.05.2016, 12:21

ich muss das hier nochmal "pushen"
und zwar gibts ja schon seit längerem dieses Formular für den Pfüb... Leider gibts da nix für Mieteinnahmen, oder hab ich das irgendwie nicht gefunden?
Ich würde es jetzt in das Feld G setzen, richtig?
Oder mache ich da einen gesonderten Antrag wie "früher"??
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#4

09.05.2016, 12:31

Ich würde auch das Feld G hernehmen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#5

09.05.2016, 12:31

Nein, nicht wie früher. Kreuz G an und setze in das entsprechende Freifeld deinen Text (was du pfändest - hat Ernie schon geschrieben - rein). ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Zobe
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 09.10.2014, 15:44
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

10.05.2016, 11:56

super :-) Danke!!

Habs jetzt fertig und schicks raus :-)
Erdbeerliiiebe

#7

10.05.2016, 18:42

Was wäre alternativ mit der Eintragung einer Zwangsverwaltung ins Grundbuch?
Benutzeravatar
Crydea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 783
Registriert: 28.10.2015, 22:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#8

23.03.2017, 18:03

Hallo zusammen,

ich muss das Thema hier mal wieder aus der Versenkung holen =)

Ich habe einen Schuldner, welcher in der Vermögensauskunft angibt Mieteinnahmen von zwei Personen zu erhalten (wären dann meine Drittschuldner) zu je 150 €. Nun steht da nichts über Kalt- oder Warmmiete oder Nebenkosten. Aufgrund der Höhe der Miete und der Anschrift (wohnen alle beim Schuldner) gehe ich davon aus, dass diese dort nur ein Zimmer oder so gemietet haben. Wie formuliere ich das jetzt im Feld G so, dass der PÜ auch durchgeht und keine Rückfragen kommen? Hänge da gerade irgendwie... könnte aber auch an der Uhrzeit liegen und morgen früh kommt der Geistesblitz... Bin aber über jede Hilfe und Idee froh.

LG
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1044
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#9

23.03.2017, 18:07

Du musst die zu pfändende Forderung genau bezeichnen, wo die Wohnung genau gelegen ist - optimalerweise gem. Mietvertrag vom ..... ;)
Liebe Grüße

Bild
Benutzeravatar
Crydea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 783
Registriert: 28.10.2015, 22:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#10

24.03.2017, 14:37

Also... auch eine Nacht drüber schlafen hat nichts gebracht. Zudem ist es das erste Mal, dass ich einen PÜ wegen Mieteinnahmen mache :oops:

Ich würde jetzt bei G angeben:

Drittschuldner 1: Name
Anschrift
Höhe der zu zahlenden Miete

Drittschuldner 2: Name
Anschrift
Höhe der zu zahlenden Miete

Es wird diesseits davon ausgegangen, dass es sich bei den Mietbeiträgen der vorgenannten Drittschuldner um Pauschalzahlungen handelt. Eventuell existierende Mietverträge sind nicht bekannt."


Würde ich damit weiterkommen?

Vielen Dank vorab und allen ein schönes, erholsames Wochenende =)

LG
Antworten