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Zwangsvollstreckung im Namen einer Rechtsschutzversicherung?

Verfasst: 22.05.2015, 12:04
von surfmaus
Hallo Ihr Lieben!
Ich brauche wieder einmal Eure Hilfe.
Ich habe hier einen Titel, aus dem ich die ZV betreiben soll.

Unter Ziffer 1) des Titels wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger (unseren Mandanten) den Betrag xxxxx zu zahlen. Soweit , so gut.

Unter Ziffer 2) des Titels wird der Beklagte aber verurteilt, an die Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten einen Betrag X zu zahlen.

Kann ich die ZV auch im Namen bzw. für die RS-Versicherung machen? Oder mache ich dann nur den Teil geltend, der unserer Partei zusteht und die RS muss für sich selbst die Vollstreckung betreiben?

Für eure Antworten danke ich schon jetzt!!

LG, Surfmaus

Re: Zwangsvollstreckung im Namen einer Rechtsschutzversicher

Verfasst: 22.05.2015, 12:44
von Gretchen
Das würde ich telefonisch mit der RSV abstimmen.

Das war bei mir oft unterschiedlich. Manchmal hat die RSV die ZV dann selber betrieben. Es kam aber auch schon vor, dass wir die ZV ebenfalls für die RSV betrieben haben, da wir ja lt. RSV "eh schon dabei sind" :lol:

LG
Gretchen

Re: Zwangsvollstreckung im Namen einer Rechtsschutzversicher

Verfasst: 22.05.2015, 16:23
von Jupp03/11
Gläubiger ist in beiden Angelegenheiten der Mdt.
Schließlich wird kaum für die RS Klage erhoben worden sein.

Wie lautet Klageantrag 2 genau?

Re: Zwangsvollstreckung im Namen einer Rechtsschutzversicherung?

Verfasst: 05.01.2021, 09:14
von bipe71
Moin und einen guten Start ins Neue Jahr,

ich muss diesen Thread nochmals aufnehmen.

Auch wir haben im Urteil stehen, dass die beklagte Partei weiterhin verurteilt wird, an die XY Rechtsschutzversicherung außergerichtliche RA-gebühren in Höhe von xxx,xx € nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem XX.XX.XXXX zu Schadennummer XXXXXX (zu zahlen). Dieses ist identisch mit dem Klagantrag, den wir gestellt haben.
Ich habe jetzt einen Pfüb beantragt und der Rechtspfleger meint, dass dem Gläubiger diese Forderung nicht zusteht, sondern, dass der Schuldner an die XY Rechtsschutzversicherung zahlen muss.
Dieses Problem hatte ich jetzt noch nie (vielleicht hatte ich auch immer Glück, da diese Formulierung hier in diesem Büro Standard ist). Ich meine auch, mal vor Urzeiten in einem Seminar gelernt zu haben, dass diese Forderung gleichwohl vom Gläubiger beigetrieben werden werden. Aber leider finde ich irgendwie hierzu nichts. :oops:

Viele Grüße
Bipe

Re: Zwangsvollstreckung im Namen einer Rechtsschutzversicherung?

Verfasst: 08.01.2021, 09:27
von bipe71
:schieb
Keiner eine Ahnung? :oops: