Einspruch gegen Teil-VB! Vollstreckung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Anna1206
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 18.05.2015, 15:21
Beruf: Azubi zur Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

20.05.2015, 12:37

Hallo zusammen :),

also... Ich bin neu hier und kenne mich nicht genau aus... dazu kommt, dass ich im 2. Jahr meiner Ausbildung bin, keine andere Rechtsanwaltsfachangestellte da ist und wir das erste mal einen Teil-VB haben. UFFFF....

In diesem Teil- VB steht, dass der Gegner gegen einen Teil d. Hauptforderung, gegen die Zinsen u. die Verfahrenskosten Widerspruch eingelegt hat.

Danach haben wir ein Schreiben erhalten in welchem steht, dass der Gegner Einspruch gegen den Teil-VB eingelegt hat.

Bedeutet das, dass jetzt der gesamte Betrag beim Prozessgericht geltend gemacht werden muss oder nur der teil, gegen den er Widerspruch eingelegt hat.

(Erst legt er einen Teilwiderspruch ein und später nachdem wir einen Teil-VB haben, kommt ein Einspruch rein.)

Ich weiß echt nicht weiter :(
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

20.05.2015, 12:57

Erstmal Hallo :wink1 und Herzlich willkommen hier. :knutsch
Keine Sorge, dir wird geholfen. Ja, ihr müsst jetzt leider den kompletten Betrag in der Anspruchsbegründung geltend machen. Aber du kannst den Antragsgegner bzw. Beklagten auch ärgern: Leite doch die ZV wegen dem nicht widersprochenen Teil der Hauptforderung (ohne Zinsen) ein. :mrgreen:

P.S: bitte gib in deiner Berufsbezeichnung an, dass du Azubine bist.

LG ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#3

20.05.2015, 13:19

[quote="icerose"] Aber du kannst den Antragsgegner bzw. Beklagten auch ärgern: Leite doch die ZV wegen dem nicht widersprochenen Teil der Hauptforderung (ohne Zinsen) ein. :mrgreen:

quote]

Das geht, so lange er keinen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt hat. Wenn Du eine Kontoverbindung hast, pfände, da werden die Meisten recht fix ;)
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#4

20.05.2015, 13:25

:thx Geniesserin für die Ergänzung. Hätt ich ja der Vollständigkeit halber erwähnen können. :patsch
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Anna1206
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 18.05.2015, 15:21
Beruf: Azubi zur Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#5

20.05.2015, 14:59

Vielen Dank für die Info :)

sorry, werde natürlich angeben, dass ich Azubi bin :P
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#6

20.05.2015, 15:35

bitte, gerne. Die genaue Berufsbezeichnung ist am Ende zu deinem Vorteil. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten