Hallo zusammen ,
also... Ich bin neu hier und kenne mich nicht genau aus... dazu kommt, dass ich im 2. Jahr meiner Ausbildung bin, keine andere Rechtsanwaltsfachangestellte da ist und wir das erste mal einen Teil-VB haben. UFFFF....
In diesem Teil- VB steht, dass der Gegner gegen einen Teil d. Hauptforderung, gegen die Zinsen u. die Verfahrenskosten Widerspruch eingelegt hat.
Danach haben wir ein Schreiben erhalten in welchem steht, dass der Gegner Einspruch gegen den Teil-VB eingelegt hat.
Bedeutet das, dass jetzt der gesamte Betrag beim Prozessgericht geltend gemacht werden muss oder nur der teil, gegen den er Widerspruch eingelegt hat.
(Erst legt er einen Teilwiderspruch ein und später nachdem wir einen Teil-VB haben, kommt ein Einspruch rein.)
Ich weiß echt nicht weiter
Einspruch gegen Teil-VB! Vollstreckung?
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Erstmal Hallo und Herzlich willkommen hier.
Keine Sorge, dir wird geholfen. Ja, ihr müsst jetzt leider den kompletten Betrag in der Anspruchsbegründung geltend machen. Aber du kannst den Antragsgegner bzw. Beklagten auch ärgern: Leite doch die ZV wegen dem nicht widersprochenen Teil der Hauptforderung (ohne Zinsen) ein.
P.S: bitte gib in deiner Berufsbezeichnung an, dass du Azubine bist.
LG
Keine Sorge, dir wird geholfen. Ja, ihr müsst jetzt leider den kompletten Betrag in der Anspruchsbegründung geltend machen. Aber du kannst den Antragsgegner bzw. Beklagten auch ärgern: Leite doch die ZV wegen dem nicht widersprochenen Teil der Hauptforderung (ohne Zinsen) ein.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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[quote="icerose"] Aber du kannst den Antragsgegner bzw. Beklagten auch ärgern: Leite doch die ZV wegen dem nicht widersprochenen Teil der Hauptforderung (ohne Zinsen) ein.
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Das geht, so lange er keinen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt hat. Wenn Du eine Kontoverbindung hast, pfände, da werden die Meisten recht fix
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Das geht, so lange er keinen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt hat. Wenn Du eine Kontoverbindung hast, pfände, da werden die Meisten recht fix
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Geniesserin für die Ergänzung. Hätt ich ja der Vollständigkeit halber erwähnen können.
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bitte, gerne. Die genaue Berufsbezeichnung ist am Ende zu deinem Vorteil.
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