Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sego
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#1
20.05.2015, 08:41
Hallo,
ich habe hier ein Urteil. Dort steht "Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin den ungehinderten Zutritt zum Garten der WEG-Anlage über diejenigen Bereiche im Kellergeschoss, welche rot schraffiert sind, zu gestatten.
Wie vollstrecke ich das?
Der Keller ist durch ein Schloss versperrt. Muss ich den GVZ beauftragen? Und mit welchem Antrag?
Danke und Liebe Grüße
[color=#FF00BF]Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber haben nicht alle den selben Horizont![/color]
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Pepples
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#2
20.05.2015, 09:01
§ 887 ZPO - vertretbare Handlung
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"