ZVA gegen WEG möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pidellal
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#1

18.05.2015, 14:53

Hallo Ihr lieben Helfer,

ich habe in 2 Sachen VBs gegen die WEG c/o der Hausverwaltung ....

Ich kann jetzt die ZV einleiten. Aber wie?

Kann ich einen normalen ZVA machen an die Anschrift c/o der Hausverwaltung? (so wurden auch die Titel erwirkt)

Wie sieht es mit der Vermögensauskunft aus? Wer müßte denn diese abgeben?

Es handelt sich um Ansprüche aus Warenlieferung. Also nicht um Ansprüche anderer WEG-Mitglieder gegen die WEG.

Danke für Eure Hilfe
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Lucilla
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#2

19.05.2015, 14:11

Hallo, ich würde an deiner Stelle die Konten der WEG pfänden. Hier ist wichtig, dass die Konten auf den Namen der WEG, nicht auf den Namen der WEG-Verwaltung laufen. Andere Möglichkeiten wollen mir gerade nicht einfallen.
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#3

19.05.2015, 14:14

Danke Dir ganz herzlich. Das war nämlich auch mein Problem. Denn mit einem "normalen" ZVA in den Räumen des Verwalters habe ich ja nicht die WEG am Kragen, sondern vollstrecke gegen den falschen Schuldner.

Mir ist auch nichts anderes eingefallen. Muß schauen, ob ich irgendwo Konten finden kann.

:thx :thx
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#4

19.05.2015, 15:09

Hatte gerade noch eine Idee:

Meint Ihr, ich könnte eine sofortige Vermögensauskunft durchführen, also ohne vorherigen ZVA. ZVA würde ja nicht gehen, weil ich ja in den Räumen des Verwalters bin, aber der müßte doch für die WEG die Vermögensauskunft abgeben und dann würde ich auch Konten etc. kennen???
Jupp03/11

#5

19.05.2015, 15:55

Wer hat die Waren -welche und in welchem preislichen Umfang- überhaupt bestellt?
Wenn ich mir vorstelle, dass es sich hier um eine WEG handelt und der Verwalter zwei VB gegen die WEG ergehen läßt, muss das ja schon eine heikle Sache sein.
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#6

19.05.2015, 16:42

Es handelt sich um Trockungsarbeiten wegen Feuchtigkeit. Auftrag von der WEG von Verwalter unterschrieben.
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Lucilla
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#7

19.05.2015, 17:43

Das passiert häufiger als man denkt. Es gibt auch WEGs, die aufgrund von mangelhafter Zahlungsmoral der Eigentümer kein Heizöl kaufen können und erst einmal per Beschluss eine Sonderumlage auf den Weg bringen müssen. Ruf doch mal den für die Anschrift der Verwaltung zuständigen GVZ an und frag den mal.
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#8

19.05.2015, 17:44

Das passiert häufiger als man denkt. Es gibt auch WEGs, die aufgrund von mangelhafter Zahlungsmoral der Eigentümer kein Heizöl kaufen können und erst einmal per Beschluss eine Sonderumlage auf den Weg bringen müssen. Ruf doch mal den für die Anschrift der Verwaltung zuständigen GVZ an und frag den mal.
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#9

20.05.2015, 10:00

Super. Vielen Dank für Eure Hilfe
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