ZV Antrag und Kontopfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lea08
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#1

18.05.2015, 10:37

Hallo,
ich habe da mal ne Frage, und zwar habe ich einen ZV Auftrag gemacht (habe ich hier noch liegen) und nun kommt mein CHef und sagt er möchte auch das Kontopfänden lassen vom Schuldner...
Muss ich nun noch zusätzlich einen Pfüb machen oder kann ich beim ZV Antrag ein "kreuzchen" machen?? Finde allerdings nichts auf dem ZV Antrag... auch bzgl. der Kontoverbindung des Schuldners etc...

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe... :huepf
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Riverside
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#2

18.05.2015, 10:38

Eine Kontenpfändung geht nur über PfüB.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Lea08
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#3

18.05.2015, 10:45

Danke....!!! War mir einfach nicht sicher und ich habe ca. 8 Jahre keine ZV gemacht... :roll:
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Tigerle
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#4

18.05.2015, 12:53

Da du für die ZV und den PfÜb den Titel im Original brauchst, solltest Du Deinen Chef fragen, welche ZV-Maßnahme zuerst durchgeführt werden soll, oder dann eben statt dem PfÜb ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragen.
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