Probleme mit Existenz eines Unternehmens

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
TaMa
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#1

12.05.2015, 11:59

Hallo alle zusammen!

Ich hab hier ein ganz verzwicktes Problem wie ich finde...

zum Sachverhalt:

wir haben für die Mandantin einen MB beantragt. Die Daten des Gegners ergaben sich aus der zu Grunde liegenden RE. Gegner ist eine GmbH.
nun hatten wir den VB vorliegen und haben die ZV beantragt.

als Rückmeldung haben wir bekommen:

"das Verfahren wurde einstweilen eingestellt. eine Anmeldung zur Änderung der Firma sowie Sitzverlegung wurde mit Beschluss ..... zurückgewiesen. Amtslöschungsverfahren läuft."

Die GVZ hatte einen aktuellen HR-Auszug unseres Gegners angefordert. dabei kam raus, dass unser Gegner, obwohl er eine HR-Nr hat, dort keinen Eintrag hat. wie kann sowas sein?

irgendwie gab es beim HR aber einen Verweis auf eine andere Nr. unter dieser ist ein Unternehmen eingetragen mit anderem Namen aber gleicher Anschrift wie unser Gegner. anscheinend sollte der Name geändert werden. vom Namen, der unter der anderen Nummer geführt wird, auf den Namen, den wir als Gegner eingetragen haben und zu dem auch die RE erstellt wurde und der Auftrag durch die Mandantin durchgeführt wurde.
zu dieser Änderung kam es aber nicht. wurde zurückgewiesen.
ist es normal, dass in solch einem Fall eine neue HR-Nr vergeben wird? unter der aber noch nichts zu finden ist....

außerdem wurde mitgeteilt, dass ein Amtslöschungsverfahren gem § 394 FamFG läuft. wohl zur "alten" Firma.

Jetzt ist noch die Frage, was wir am Besten machen...einen neuen MB beantragen zur alten Firma? weil diese noch eingetragen ist? aber was ist, wenn die Firma dann gleöscht wird...läuft ja anscheinend schon. haben wir dann nicht dasselbe Problem in grün?

oder beharren wir auf die neue Firma und schicken den GVZ los, weil dieses Unternehmen ja existieren muss, wenn es Aufträge erteilt?

ich bin wirklich sehr ratlos :( tut mir Leid wegen des langes Textes....ich hoffe, es ist halbwegs nachvollziehbar
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#2

12.05.2015, 12:16

Mir fällt spontan nur ein gegen die Geschäftsführer persönlich zu vollstrecken.
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#3

12.05.2015, 12:30

Bei einer GmbH?
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#4

12.05.2015, 12:33

Wir hatten das schon mal gemacht, ohne Titelumschreibung. Weiß aber nicht mehr, was dabei rausgekommen ist. Ruf doch mal beim Vollstreckungsgericht an, die müssten Dir doch da auch weiterhelfen können.
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#5

12.05.2015, 12:40

Ich hab mit dem GVZ gesprochen. der konnte mir aber auch nicht wirklich weiterhelfen.
er meinte, man solle über eine Titeländerung nachdenken oder alles noch mal prüfen.

Aber ich denke eigentlich, dass eine Titeländerung keinen Sinn macht oder? wenn die Amtslöschung schon läuft. man weiß eben nicht, was dahinter steckt.

wenn das Unternehmen dann doch noch den neuen Namen bekommen sollte, könnte ich dann aus unserem Titel vollstrecken? obwohl der schon vor Änderung da war
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#6

12.05.2015, 12:41

Man kann nicht gg. den GF persönlich vollstrecken, wenn man nur einen Titel gegen die GmbH hat. Es ist allenfalls möglich unter der Privatadresse des GF die Vermögensauskunft abnehmen zu lassen oder Zustellungen an die Gesellschaft durchzuführen. Man müsste zunächst noch mal die Auftragserteilung klären. Wie kam der Mandant auf diesen Firmennamen? Wurde er ihm so vom Auftraggeber diktiert? Man könnte evtl. über eine Strafanzeige nachdenken, wenn es Hinweise dafür gibt, dass die GmbH zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an Euren Mdten. nicht in der Lage war, die Rechnung zu begleichen. Guck mal im elektronischen Bundesanzeiger. Von wann datiert der letzte veröffentliche JA? Nach meiner Erfahrung ist es ein ungutes Zeichen, wenn seit mehreren Jahren kein JA mehr veröffentlicht worden ist. Außerdem würde ich - falls noch nicht geschehen - mal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und beim elektronischen Schuldnerverzeichnis prüfen, ob es dort Einträge zur alten Firma gibt.
TaMa
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#7

12.05.2015, 12:51

Der Mandant hat den Firmennamen so bekommen und dementsprechend auch die RE ausgestellt auf dieses Namen.

Also im Bundesanzeiger find ich unter dem Namen, der unserem Mandanten angegeben wurde, gar nichts. und unter dem anderen Namen, auf den auch im HR verwiesen wird, sind die neuesten Einträge von 2011.

unter Insolvenzbekanntmachungen habe ich keinen Eintrag gefunden.
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#8

12.05.2015, 13:03

TaMa hat geschrieben:Der Mandant hat den Firmennamen so bekommen und dementsprechend auch die RE ausgestellt auf dieses Namen.

Also im Bundesanzeiger find ich unter dem Namen, der unserem Mandanten angegeben wurde, gar nichts. und unter dem anderen Namen, auf den auch im HR verwiesen wird, sind die neuesten Einträge von 2011.

unter Insolvenzbekanntmachungen habe ich keinen Eintrag gefunden.

Genau deshalb prüfe ich das vor Erstellen eines MB im Handelsregister nach :-?
Dracarys!

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TaMa
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#9

12.05.2015, 13:10

Irgendwie wurde wohl gedacht, dass ein Auszug nicht nötig ist, weil man ja im Internet auf diversen Seiten die Daten, wie man sie bekommen hat, auch bestätigt sah.
ist natürlich extrem ärgerlich :(

aber was würdet ihr jetzt in dem Fall machen? die Sache erst mal auf Eis legen und das Löschungsverfahren abwarten....ob der Gegner vielleicht den anderen Namen nun doch annimmt?
oder noch einen MB beantragen auf den alten Namen?
Pitt
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#10

12.05.2015, 14:50

Ich würde zunächst beim HR die Gründe für die Zurückweisung erfragen/mir den Zurückweisungesbeschluss in Kopie übersenden lassen. Da Du einen Titel hast, dürfte das kein Problem sein. Wenn Dir die Unterlagen vom HR vorliegen, die nachvollziehbar die unterschiedlichen Firmenbezeichnungen auseinanderdröseln, könntest Du eine Titelumschreibung probieren, bin aber skeptisch. Vom Bauchgefühl würde ich sagen, dass das eine Pleitekandidat ist. Evtl. ist es sinnvoll, mal direkt beim Insolvenzgericht anzurufen und nachzufragen, ob evtl. ein Insolvenzantrag vorliegt, aber noch kein Beschluss über das Insolvenzeröffnungsverfahren vorliegt und deshalb im Internet nix zu finden ist. Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit, die damalige Auftragserteilung auf strafrechtliche Konsequenzen hin zu prüfen (evtl. Eingehungsbetrug?), um ggfs. eine persönliche Inanspruchnahme des GF bzw. der Gesellschafter der GmbH zu ermöglichen. Allerdings geht das nur über ein weiteres Verfahren. Bevor ich hier weitere Kosten für ZV, Strafanzeige usw. investieren würde, würde ich zunächst weiter abklären, was es mit der Firma auf sich hat. Hast Du mal mit dem GVZ gesprochen, ob der Geschäftsbetrieb noch läuft?
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