Hallo zusammen
Ich habe hier Forderungen einer WEG aus Hausgeldzahlungen.
Es liegt ein Vollstreckungsbescheid vor. Forderung 1000 €.
Hierfür wurde 2014 eine Sicherungshypothek eingetragen (vorrangig steht eine Sicherungshypothek für einen anderen Gläubiger von 5000 €)
Jetzt gibt es noch neuere (nicht titulierte) Hausgeldforderungen von 2000 €. Muss ich die für einen Zwangsversteigerungsantrag noch titulieren lassen?
Oder reicht die Glaubhaftmachung (Beschlüsse u. Abrechnungen)?
Vl hat jemand hier WEG-Erfahrung?
lg
Aelizia
WEG Zwangsversteigerung Hausgeld
- Lucilla
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Hallo Aelizia,
die weiteren Forderungen kannst du im laufenden Verfahren anmelden. Hierfür reicht eine Glaubhaftmachung mit Beschlussprotokollen, Abrechnungen, Wirtschaftsplänen. Bei der Jahresabrechnung ist jedoch zu beachten, dass mit dieser lediglich die Abrechnungsspitze belegt wird.
die weiteren Forderungen kannst du im laufenden Verfahren anmelden. Hierfür reicht eine Glaubhaftmachung mit Beschlussprotokollen, Abrechnungen, Wirtschaftsplänen. Bei der Jahresabrechnung ist jedoch zu beachten, dass mit dieser lediglich die Abrechnungsspitze belegt wird.
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...