Haftbefehl - Schuldner bereits in Haft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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likema31
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#1

06.05.2015, 09:28

Wir haben gegen einen Schuldner einen Haftbefehl erwirkt und jetzt erfahren, dass er wegen einer Straftat in der JVA sitzt. Haftende ist 2017. Die Vollstreckung des zivilrechtlichen Haftbefehls dürfte dann wegen Ablaufs der 2-Jahresfrist nicht mehr möglich sein.

Wie gehe ich denn jetzt am besten vor?

Schreibe ich dem GVZ, dass er die Zwangsvollstreckung fortsetzen und dem Schuldner die VA in der JVA abnehmen soll? Oder brauche ich einen neuen Beschluss des Gerichts?

Der GVZ hatte die Unterlagen vor einigen Wochen zurückgeschickt, weil der Schuldner zu Hause nicht angetroffen wurde und die Zwangsvollstreckung eingestellt. Jetzt haben wir erfahren, dass er in der JVA sitzt.
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Pisten_huhn83
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#2

06.05.2015, 09:32

Du könntest versuchen, die Einkünfte zu pfänden, sofern der Schuldner in der JVA einer Arbeit nachgeht... ich glaub die müssen dort alle arbeiten, oder :kopfkratz
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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Anahid
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#3

06.05.2015, 10:19

Ich würde einen Verhaftungsauftrag zur JVA machen, damit der Schuldner in der JVA die VA leistet. Da seh ich auch kein Problem. Nur weil der Schuldner in der JVA sitzt, ist der ja nicht vor zivilrechtlicher Verfolgung geschützt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
likema31
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#4

06.05.2015, 10:40

Danke Euch schon mal.

Meine Frage ist aber, ob ich das direkt an den Gerichtsvollzieher geben kann?
Pitt
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#5

06.05.2015, 10:52

Wir hatten einen ähnlichen Fall mal in einem Seminar behandelt. Der für eine JVA in NRW zuständige GVZ, der auch das Seminar hielt, hatte die (damals noch) EV am Tag der Haftentlassung des Schuldners abgenommen, der Schuldner hätte sonst direkt im Anschluss die Erzwingungshaft antreten müssen. Der GVZ meinte, nach seiner Erfahrung sträuben sich die Schuldner in der Haft nicht mehr, sondern geben die Vermögensauskunft i. d. R. direkt ab.
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Anahid
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#6

06.05.2015, 12:53

Wenn Du weißt, welcher GV zuständig ist für die JVA, dann kannst Du dem das natürlich direkt schicken. Ansonsten würde ich das über die Verteilerstelle laufen lassen.
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