Zulassung der Zwangsvollstreckung gem. §§ 111g/h StPO
- tweetyS
- Kennt alle Akten auswendig
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- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Großraum Stuttgart
Eben konnte ich unangemeldet noch Beiträge zu diesem Thema im Forum finden, habe mich angemeldet und erziele aber leider keinen Treffer mehr bei der Suche. Evtl. kommt jemand an die Beiträge ran und kann sie verlinken?
Ansonsten: Kann mir hier jemand zu dem Thema weiterhelfen? Von der StA wurden Vermögenswerte vorläufig gesichert, in die vollstreckt werden kann. Wie funktioniert das?
In den vorhin gelesenen Beiträgen habe ich etwas von einem Pfändungsbeschluss gelesen, aber wie gesagt, finde ich die Beiträge nicht mehr.
Schönen Abend!
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Das hier?
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 43563.html
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 70811.html
Du musst einen Zulassungsbeschluss erwirken.
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 43563.html
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 70811.html
Du musst einen Zulassungsbeschluss erwirken.