Zulassung der Zwangsvollstreckung gem. §§ 111g/h StPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#1

05.05.2015, 18:16

:wink1

Eben konnte ich unangemeldet noch Beiträge zu diesem Thema im Forum finden, habe mich angemeldet und erziele aber leider keinen Treffer mehr bei der Suche. :sad: Evtl. kommt jemand an die Beiträge ran und kann sie verlinken?

Ansonsten: Kann mir hier jemand zu dem Thema weiterhelfen? Von der StA wurden Vermögenswerte vorläufig gesichert, in die vollstreckt werden kann. Wie funktioniert das?

In den vorhin gelesenen Beiträgen habe ich etwas von einem Pfändungsbeschluss gelesen, aber wie gesagt, finde ich die Beiträge nicht mehr.

Schönen Abend!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

05.05.2015, 18:25

Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#3

05.05.2015, 18:28

Danke, AB!

Der zweite Beitrag war's. Werde mich morgen damit beschäftigen und verabschiede mich jetzt in den Feierabend.
Antworten