Hallo,
habe ein Problem mit einem Schuldner:
Soll die Zwangsvollstreckung betreiben. Der Mahnbescheid und der Vollstreckungsbescheid wurden damals mittels Zustellung durch einen Justizbediensteten durchgeführt, da seitens der Post kein Briefkasten sowie kein Name des Schuldner erkennbar waren und somit die Zustellung nicht durchgeführt werden konnte. Mittels des Justizbediensteten ging es aber und alles wurde entsprechend zugestellt. Nun habe ich den GV beauftragt, welcher nun mitteilte, dass er den Schuldner nicht ermitteln konnte, da kein Name und kein Briefkasten vorhanden seien. Ich weiß aber, dass er dort wohnt bzw. dort mal gemeldet war. Seitens der EMA-Behörde (GV hat nochmal eine gemacht) wurde nun mitgeteilt, dass der Schuldner seit dem 18.12.2014 nicht mehr dort gemeldet ist und unbekannt verzogen sei.
Nun die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es noch oder hat sich damit die Sache erledigt? Habe keine weiteren Infos zum Schuldner, nur diese eine Adresse.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Schuldner nicht zu ermitteln
- Adora Belle
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