Drittschuldnererklärung
Verfasst: 29.04.2015, 12:23
Ich habe beim letzten PfÜB leider das Kreuz bei § 840 ZPO vergessen...
Nun beruft sich die Drittschuldnerin (Bank) auf das Bankgeheimnis und darauf, dass sie ja nicht verpflichtet ist, Auskunft zu erteilen.
Beim vorläufigen Zahlungsverbot hatte ich allerdings als letzten Satz geschrieben, dass sie bitte gem. § 840 ZPO eine
Drittschuldnererklärung abgeben soll. Zählt das gar nicht???
Was mache ich denn jetzt? Kann ich § 840 ZPO irgendwie nachfordern?
Sie teilt nur mit, dass unsere Zwangsvollstreckungsmaßnahme "vorgemerkt wurde". Was auch immer das heißen soll....
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Nun beruft sich die Drittschuldnerin (Bank) auf das Bankgeheimnis und darauf, dass sie ja nicht verpflichtet ist, Auskunft zu erteilen.
Beim vorläufigen Zahlungsverbot hatte ich allerdings als letzten Satz geschrieben, dass sie bitte gem. § 840 ZPO eine
Drittschuldnererklärung abgeben soll. Zählt das gar nicht???
Was mache ich denn jetzt? Kann ich § 840 ZPO irgendwie nachfordern?
Sie teilt nur mit, dass unsere Zwangsvollstreckungsmaßnahme "vorgemerkt wurde". Was auch immer das heißen soll....
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.