Fragen zu Abrechnungen von Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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arioe
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#1

27.04.2015, 11:36

Hallo,
ich habe zwei identische Zwangsvollstreckungsaufträge erteilt.

Nun habe ich zwei verschiedene Abrechnung erhalten und kann einfach nicht sagen, ob diese so richtig sind. Ich brauche dringend Hilfe.

1. Fall
Schuldner gibt auf unseren Antrag hin Vermögensauskunft ab (scheinbar keine ZV).

Abrechnung GVZ
KV 260 33,00 €

2. Fall
Die ZV verlief fruchtlos und der Schuldner hat die Vermögensauskunft bereits abgegeben

Abrechnung GVZ
KV 604 15,00 € (nicht erledigte Amtshandlung)
KV 261 33,00 €

Ist das so richtig und steht mir dann nicht im 2. Fall ein Vollstreckungsprotokoll zu ??
Ich bin hier richtig überfordert.

Bitte helft mir.

:thx
silvester
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#2

27.04.2015, 11:42

Was ist konkret beantragt worden?

Ein Protokoll muß nicht zwangsläufig erstellt worden sein.
arioe
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#3

29.04.2015, 10:29

Ein Standard-ZV-Auftrag mit Vermögenauskunft mit dem Versuch einer Ratenzahlung.
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