Pfändung Lebensversicherung

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Tigerle
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#1

27.04.2015, 08:17

Es wurde eine Lebensversicherung gepfändet und auch die Berechtigung der Änderung des Bezugsberechtigten.

Jetzt weigert sich die Versicherung die Änderung der Bezugsberechtigung vorzunehmen, weil ein Policedarlehen eingetragen ist.

Das Policedarlehen (20.000,00 EUR) über ist aber nicht über die gesamte Versicherungssumme (50.000,00 EUR), müsste nicht die Versicherung dann zumindest für die Differenz zwischen Höhe Policedarlehen und restliche Versicherungssumme (also hier 30.000,00 EUR) der Änderung der Bezugsberechtigung zustimmen?

Was wenn der Schuldner sich das Darlehen noch gar nicht hat auszahlen lassen, kann man dann da auch zugreifen? Ich gehe aber davon aus, dass dann nochmals ein extra PfÜb beantragt werden muss, mit dem speziell dieser Anspruch gepfändet wird.

Hatte das schon einer von Euch? bin für jeden Tip dankar.
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