Zwangsvollstreckung aus Kfb gem. 11 RVG (Ehepaar)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Julia27
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#1

17.07.2007, 12:54

Hallo mein Lieben.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich möchte einen ZV Auftrag aus Kfb machen. Meine Schuldner sind Eheleute.

Meine Frage: Mache ich zwei (Kombi-) Aufträge, oder einen? Hab ja nur ein Kfb. :?:

Danke schön.
StineP

#2

17.07.2007, 12:57

Hm, also in dem Fall würde ich nur einen machen bei beiden als Gesamtschuldner....
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Curry
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#3

17.07.2007, 12:58

Würde ich genauso machen.
Curry

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Nickylotta
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#4

17.07.2007, 12:59

Ich würde auch nur einen machen und im VA die Gebühr x 2 nehmen.
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doxy123
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#5

17.07.2007, 13:00

:zustimm
Du hast ja nur einen KfB!
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butterflybabe
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#6

17.07.2007, 13:02

:zustimm vorausgesetzt, sie haben die gleiche Anschrift, einen ZVA und 2x Gebühren
Julia27
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#7

17.07.2007, 13:05

Was würde ich nur ohne EUCH machen???
:arrow: :ohmann
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doxy123
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#8

17.07.2007, 13:08

:D
Mausilein30

#9

17.07.2007, 19:32

Wieso 2 x Gebühren? 1 Auftrag also auch nur 1 x Gebühren
Manu_75

#10

17.07.2007, 19:34

Bei 2 Schuldnern berechne ich auch immer ne 0,6 (0,3 pro Schuldner).
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