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Pfändung Taschengeldanspruch

Verfasst: 17.07.2007, 12:08
von Cori1985
Hallo zusammen,

habe folgendes Problem:

In einer ZV-Angelegenheit liegt mir das Vermögensverzeichnis vor. Danach kommt m. E. nur die Pfändung des Taschengeldanspruches in Betracht. Leider ist aus dem Vermögensverzeichnis jedoch nicht ersichtlich, wie die Ehefrau unseres Schuldners mit Vornamen heißt. Ist es ausreichend, wenn ich die Drittschuldnerin dann nur mit "Frau xy" bezeichne, oder muss ich den Vornamen zwingend angeben?
Bisher hatte ich in solchen Sachen immer Glück u. der Vorname des Ehegatten war im Vermögensverzeichnis mit angegeben. Hier jedoch leider nicht. Auch über das Telefonbuch konnte ich diesen nicht in Erfahrung bringen...

Soll ich es einfach mal ohne den Vornamen probieren?

Wüsste hier gerne einfach mal eure Meinung...

LG Corinna

Verfasst: 17.07.2007, 12:10
von Cori1985
Ups, dieser Beitrag sollte eigentlich unter "Zwangsvollstreckung/Insolvenz" eingestellt werden!

Kann ich diesen irgendwie dorthin verschieben??

LG Corinna

Verfasst: 17.07.2007, 12:10
von PeeDee
Ich denke, dass kommt auf den jeweiligen Gerichtsvollzieher an, ob das geht.

Aber kannst Du da vielleicht unter einem Vorwand anrufen und nach dem Vornamen fragen?

Verfasst: 17.07.2007, 12:12
von butterflybabe
Oder bei der Auskunft (11 8 33) die müssten das eigentlich auch wissen. ....

Verfasst: 17.07.2007, 12:17
von StineP
Oder einfach normal Klicktel - probier es mal mit der Anschrift und dem Nachnamen, vielleicht steht der Name zufällig direkt dort

Verfasst: 17.07.2007, 12:19
von Cori1985
Hm, ich könnte vielleicht tatsächlich mal versuchen, unter einem Vorwand dort anzurufen! Allerdings kann ich so etwas immer nicht so gut, weiß dann nicht, was ich sagen soll... :D Naja, muss vielleicht mal meine Kollegin fragen, die kann so etwas gut! 8)

Verfasst: 17.07.2007, 12:19
von StineP
Schau doch zuerst mal im Internet! Hab schon so oft Vornamen von Schuldnern dadurch rausgefunden.

Verfasst: 17.07.2007, 12:21
von Curry
Ruf doch einfach an und frag ob du mit einer Frau Sandra (irgendeinen Vornamen wählen) soundso (den richtigen Nachnamen) sprichst. Wenn sie dann nein sagt, dann frag doch nach ihrem richtigen Namen. Wenn sie ihn dir genannt hat, sagst du einfach, dass du dann wohl die falsche Nummer gewählt hast.

Verfasst: 17.07.2007, 12:31
von blackcat
Als letztes hilft nur eine EMA.
Aber den Vornamen brauchst du unbedingt! Das lässt das Gericht sonst nicht durchgehen.

Verfasst: 17.07.2007, 13:07
von spitzi192
Hallo zusammen,

bei mir wurde heute mein Pfüb Taschengeld vom Gericht zurückgewiesen. :frust Hab ich Rechtsmittel dagegen???