Pfändung Taschengeldanspruch
Verfasst: 17.07.2007, 12:08
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem:
In einer ZV-Angelegenheit liegt mir das Vermögensverzeichnis vor. Danach kommt m. E. nur die Pfändung des Taschengeldanspruches in Betracht. Leider ist aus dem Vermögensverzeichnis jedoch nicht ersichtlich, wie die Ehefrau unseres Schuldners mit Vornamen heißt. Ist es ausreichend, wenn ich die Drittschuldnerin dann nur mit "Frau xy" bezeichne, oder muss ich den Vornamen zwingend angeben?
Bisher hatte ich in solchen Sachen immer Glück u. der Vorname des Ehegatten war im Vermögensverzeichnis mit angegeben. Hier jedoch leider nicht. Auch über das Telefonbuch konnte ich diesen nicht in Erfahrung bringen...
Soll ich es einfach mal ohne den Vornamen probieren?
Wüsste hier gerne einfach mal eure Meinung...
LG Corinna
habe folgendes Problem:
In einer ZV-Angelegenheit liegt mir das Vermögensverzeichnis vor. Danach kommt m. E. nur die Pfändung des Taschengeldanspruches in Betracht. Leider ist aus dem Vermögensverzeichnis jedoch nicht ersichtlich, wie die Ehefrau unseres Schuldners mit Vornamen heißt. Ist es ausreichend, wenn ich die Drittschuldnerin dann nur mit "Frau xy" bezeichne, oder muss ich den Vornamen zwingend angeben?
Bisher hatte ich in solchen Sachen immer Glück u. der Vorname des Ehegatten war im Vermögensverzeichnis mit angegeben. Hier jedoch leider nicht. Auch über das Telefonbuch konnte ich diesen nicht in Erfahrung bringen...
Soll ich es einfach mal ohne den Vornamen probieren?
Wüsste hier gerne einfach mal eure Meinung...
LG Corinna