Pfändung Taschengeldanspruch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Cori1985
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#1

17.07.2007, 12:08

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem:

In einer ZV-Angelegenheit liegt mir das Vermögensverzeichnis vor. Danach kommt m. E. nur die Pfändung des Taschengeldanspruches in Betracht. Leider ist aus dem Vermögensverzeichnis jedoch nicht ersichtlich, wie die Ehefrau unseres Schuldners mit Vornamen heißt. Ist es ausreichend, wenn ich die Drittschuldnerin dann nur mit "Frau xy" bezeichne, oder muss ich den Vornamen zwingend angeben?
Bisher hatte ich in solchen Sachen immer Glück u. der Vorname des Ehegatten war im Vermögensverzeichnis mit angegeben. Hier jedoch leider nicht. Auch über das Telefonbuch konnte ich diesen nicht in Erfahrung bringen...

Soll ich es einfach mal ohne den Vornamen probieren?

Wüsste hier gerne einfach mal eure Meinung...

LG Corinna
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Cori1985
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#2

17.07.2007, 12:10

Ups, dieser Beitrag sollte eigentlich unter "Zwangsvollstreckung/Insolvenz" eingestellt werden!

Kann ich diesen irgendwie dorthin verschieben??

LG Corinna
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PeeDee
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#3

17.07.2007, 12:10

Ich denke, dass kommt auf den jeweiligen Gerichtsvollzieher an, ob das geht.

Aber kannst Du da vielleicht unter einem Vorwand anrufen und nach dem Vornamen fragen?
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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butterflybabe
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#4

17.07.2007, 12:12

Oder bei der Auskunft (11 8 33) die müssten das eigentlich auch wissen. ....
StineP

#5

17.07.2007, 12:17

Oder einfach normal Klicktel - probier es mal mit der Anschrift und dem Nachnamen, vielleicht steht der Name zufällig direkt dort
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Cori1985
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#6

17.07.2007, 12:19

Hm, ich könnte vielleicht tatsächlich mal versuchen, unter einem Vorwand dort anzurufen! Allerdings kann ich so etwas immer nicht so gut, weiß dann nicht, was ich sagen soll... :D Naja, muss vielleicht mal meine Kollegin fragen, die kann so etwas gut! 8)
StineP

#7

17.07.2007, 12:19

Schau doch zuerst mal im Internet! Hab schon so oft Vornamen von Schuldnern dadurch rausgefunden.
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Curry
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#8

17.07.2007, 12:21

Ruf doch einfach an und frag ob du mit einer Frau Sandra (irgendeinen Vornamen wählen) soundso (den richtigen Nachnamen) sprichst. Wenn sie dann nein sagt, dann frag doch nach ihrem richtigen Namen. Wenn sie ihn dir genannt hat, sagst du einfach, dass du dann wohl die falsche Nummer gewählt hast.
Curry

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blackcat
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#9

17.07.2007, 12:31

Als letztes hilft nur eine EMA.
Aber den Vornamen brauchst du unbedingt! Das lässt das Gericht sonst nicht durchgehen.
spitzi192
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#10

17.07.2007, 13:07

Hallo zusammen,

bei mir wurde heute mein Pfüb Taschengeld vom Gericht zurückgewiesen. :frust Hab ich Rechtsmittel dagegen???
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
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