Pfändung Taschengeldanspruch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sylvia1964
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 25.06.2006, 19:58
Beruf: ReNo
Software: Phantasy (DATEV)

#31

19.07.2007, 14:54

Hallo Mitstreiter,

ich habe auch einen PÜ wg. Taschengeld erwirkt. Ich hab noch nichts davon, weil der Gatte ebenfalls schweigt. Keine Erklärung, keine Geld, keine Reaktion. Meine letzte Frist im Guten läuft in Kürze ab.
Ich beabsichtige dann die ZV gegen den Ehemann. Ich habe seinerzeit gelernt, dass auch ein PÜ ein Titel ist. (Ist aber schon lange her.....)
Jetzt wundert es mich, hier zu lesen, dass ihr eine Klage gegen den Drittschuldner für den weiteren möglichen Weg haltet.

Hab ich das was verpasst während meiner längeren Kanzlei-Pause`? Ich hätte jetzt versucht, anhand meines PÜ als Titel gegen den Drittschuldner erneut den GV auf den Weg zu schicken und vielleicht dann den Arbeitgeber des Mannes in Erfahrung zu bringen.

Mein PÜ ging übrigens glatt durch - keinerlei Beanstandung. Schon komisch, wie unterschiedlich die Gerichte entscheiden.

Sylvia
Sylvia1964
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 25.06.2006, 19:58
Beruf: ReNo
Software: Phantasy (DATEV)

#32

19.07.2007, 14:57

Damit der PÜ alle Vorschriften zur Vollstreckungsklausel erfüllt, sollte davon vielleicht eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt werden? Was meint Ihr ???
Sylvia
Andreas

#33

19.07.2007, 15:13

Du willst einen PÜ gegen die Schuldnerin so benutzen, daß du ihn zur ZV gegen den Mann benutzt, gegen den überhaupt kein Titel existiert ?

Das ist das Erste, das ich in der Richtung höre :nachdenk

Wo steht denn das ?
StineP

#34

19.07.2007, 15:18

Das erscheint mir auch etwas eigenartig!?
Sylvia1964
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 25.06.2006, 19:58
Beruf: ReNo
Software: Phantasy (DATEV)

#35

19.07.2007, 16:48

Eure Zweifel lassen mich natürlich zweifeln.....
Ich habe bisher nicht veranlasst gegen den Drittschulder und es zunächst der näheren Prüfung zugeführt. ABer ein PÜ gehört doch in die Kategorie Titel - oder?
Nun ja, wahrscheinlich gegen den Schuldner, nicht gegen Drittschuldner. Ich werde das nochmal vertiefen.

Gut, das wir drüber gesprochen haben

:wink:

wenn`s aber erlaubt sein sollte, das wär doch was - :evil: :lol:
Sylvia
Sylvia1964
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 25.06.2006, 19:58
Beruf: ReNo
Software: Phantasy (DATEV)

#36

19.07.2007, 17:02

Hier habe ich Gedanken "laut" geäußert, ohne vorher geprüft zu haben. Man soll halt erst denken, dann reden - oder wie heißt es immer. Ich war da auf dem Holzweg und Eure Zweifel sind völlig berechtigt.
Ich habe mal bei den Kollegen im Rechtspflegerforum "gespickt", was ja nicht verboten ist.

Hier bleibt wohl Stufenklage auf Auskunft und Zahlung gegen den Drittschuldner das angebrachte Mittel.

Damit bin ich auch zufrieden, kann ich die Sache wieder aus meinem "Dunstkreis" dem RA "rüberschieben". Temporär eine Akte weniger - puhhh -

Gruß und Dank - fürs "auf den rechten Weg bringen".

Sylvia
Benutzeravatar
Annile
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 732
Registriert: 14.02.2006, 19:44
Wohnort: Nähe Frankfurt am Main

#37

21.07.2007, 12:34

Hab gleich mehrere Fragen dazu:

Wie hoch ist das Gehalt der Ehefrau? Gibt es Kinder?

Was hat das Gericht für einen Grund angegeben, dass der Pfüb zurückgewiesen wurde?

Gibt es bereits einen Beschluss über die Zurückweisung?
Es Annile :hurra
refana87
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 477
Registriert: 17.08.2006, 09:39
Wohnort: Nähe Darmstadt (Hessen)

#38

31.07.2007, 14:15

Hallo,
ist es bei der Pfändung wichtig was die Eheleute für einen Güterstand haben?
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4846
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#39

31.07.2007, 21:40

ich würd es nicht ohne Vornamen versuchen. Wenn du Pech hast, erlässt das Gericht den Pfänder so nicht einmal. Hol dir doch beim Standesamt eine Abschrift der Heiratsurkunde, dann hast Du alles, was Du brauchst. Das berechtigte Interesse kannst du mit dem titel nachweisen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Antworten