Deutscher Titel in NL vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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B.roeller
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#1

23.04.2015, 09:18

Hallo,

ich habe gehört, dass man bald mit einen deutschen Titel auch im Ausland vollstrecken kann.
Besteht diese Möglichkeit jetzt schon ? Hat jemand Erfahrung? ist das auch mit einen alten Titel möglich ?
Danke für eure Hilfe
Alegría
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#2

24.04.2015, 09:44

Du kannst doch jetzt schon einen deutschen Titel in Niederlande vollstrecken, zumindest theoretisch. Du musst halt das Exequaturverfahren durchführen, was leider oft langwierig und kostenintensiv ist. Ist in der EuGVVO (Verordnung (EG) Nr. 44/2001) geregelt.

Ich denke was du meinst, ist die neue EuGVVO (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) die seit 10.01.2015 gilt. Durch diese Verordnung entfällt das Exequaturverfahren, teilweise entfällt sogar die Übersetzungsnotwendigkeit, dies gilt jedoch nur für Entscheidungen die seit dem 10.01.2015 ergangen sind. Also nicht für ältere Titel.
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