Hallo Leute,
ich muss einen neuen ZV Auftrag machen. Wir haben ein Schreiben von der StA bekommen, dass es einen Hinterlegungsbetrag gibt und wir die Gelegenheit haben die ZV zu betreiben. Der Betrag ist hinterlegt beim AG Essen (Schuldner ist aus Hannover). Wie mache ich das jetzt? kann mir jemand weiterhelfen? Hat jemand eine Vorlage.
Vielen lieben Dank.
ZV aus Hinterlegung
- Anahid
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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Drittschuldner ist die STA.
G: Sonstige Forderung
Gepfändet wird der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des zu Aktenzeichen XY hinterlegten Geldbetrages.
G: Sonstige Forderung
Gepfändet wird der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des zu Aktenzeichen XY hinterlegten Geldbetrages.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Wenn der Schuldner in Hannover wohnt, warum willst Du das dann nach Essen schicken?
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Hallo,
nochmal in dieser Sache.
Habe nun ein PfüB an das Amtgericht Hannover gemacht.
Ich hatte als Drittschuldner die Staatsanwaltschaft angegeben, aber der Betrag ist bei der Hinterlegungstelle beim AG Essen.
Es kam eine Beanstandung vom Gericht, dass Blatt 3 und 6 sich widersprechen. Wer der Drittschuldnr sei, die StA oder die Hinterlegungstellen.
Muss ich hier die Hinterlegungstelle angeben?
Vielen Dank im Voraus.
nochmal in dieser Sache.
Habe nun ein PfüB an das Amtgericht Hannover gemacht.
Ich hatte als Drittschuldner die Staatsanwaltschaft angegeben, aber der Betrag ist bei der Hinterlegungstelle beim AG Essen.
Es kam eine Beanstandung vom Gericht, dass Blatt 3 und 6 sich widersprechen. Wer der Drittschuldnr sei, die StA oder die Hinterlegungstellen.
Muss ich hier die Hinterlegungstelle angeben?
Vielen Dank im Voraus.
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Die Hinterlegungsstelle selbst hat faktisch keinen Anspruch (salopp ausgedrückt), sie verwaltet das Geld nur. Daher ist Drittschuldner korrekterweise die StA.
- FeldKiel
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Bisher habe ich bei solchen Sachen aber auch immer als DS angegeben: Land S-H, vertr. d. d. Hinterlegungsstelle beim AG ..., vertr. durch Direktor, Anschrift.
Ist immer durchgegangen.
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Leider bin ich jetzt ein wenig verwirrt. Eher die StA als Drittschuldner oder wie von FeldKiel beschrieben.
Ich hatte als Drittschuldner die StA angegeben und beim Anspruch G geschrieben: Gepfändet wird der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des beim AG, Az., hinterlegten Geldbetrages.
Ich hatte als Drittschuldner die StA angegeben und beim Anspruch G geschrieben: Gepfändet wird der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des beim AG, Az., hinterlegten Geldbetrages.
- Anahid
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Ich würde das Land, vertreten durch die Hinterlegungsstelle als DS angeben, so wie auch Feldkiel das macht. Bei einer Kontenpfändung nehm ich auch als Drittschuldner die Bank und die verwaltet das Geld des Schuldners eigentlich auch nur auf einem Konto (so wie die Hinterlegungsstelle eben auch).
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