aufgrund von Elternzeit und nun auch noch die Neuerungen im ZV bin ich total verunsichert, was diesen Bereich angeht und bitte um Hilfe
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Hab ZV Antrag mit Antrag auf VA gestellt. Da Forderung nicht über 500 EUR ging auch kein Antrag auf Drittauskünfte.
Vermögensauskunft wurde abgegeben und Ausdruck übersandt, aus dem sich leider nichts weiter für uns relevantes ergab.
Nun kam Mandant mit dem Hinweis, dass er Schuldner mit teurem Auto herum fahren gesehen hat.
Da leider die HF unter 500 EUR liegt, kann ich ja keinen Antrag auf Drittauskünfte machen, oder doch? Denn mein Chef ist davon überzeugt, dass das funktioniert unabhängig von der Höhe der Forderung. Aber meines Erachtens steht doch in § 802I I ZPO, dass HF mind. 500 EUR ergeben muss, oder hab ich da etwa was falsch verstanden?
Gleichzeitig muss ich doch aber nun aufgrund des Hinweises des Mandanten ja wirklich davon ausgehen, dass aufgrund des Fahrens des teuren Autos der Verdacht nahe liegt, dass Schuldner falsche Angaben in der VA gemacht hat.
Kann ich aufgrund dessen, auch wenn die Forderung nicht den Betrag von 500 EUR übersteigt, dennoch irgendwie an Drittauskünfte herankommen?
Danke schon mal im Voraus für Eure Hilfe
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LG von der repfiffi