Unterhalts-Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

17.07.2007, 09:27

Wo sind denn die ZV-Spezialisten? Habe eine Unterhaltspfändung gemacht in das Konto des Schuldners. Die Bank teilt jetzt mit, sie habe eigene Forderungen, die würden "natürlich" vorgehen. Bis jetzt dachte ich immer, Unterhalt geht den anderen Forderungen vor. Irrtum?
Gast

#2

17.07.2007, 10:07

großer und weit verbreiteter Irrtum. Unterhaltspfändungen gehen nicht vor!

Nur bei der Berechnung des pfändbaren Betrages gibt es Vorteile!!!
Gast

#3

17.07.2007, 10:08

Nachtrag:

Bei Lohnpfändungen!!
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