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Schuldner hat nur Postfachadresse

Verfasst: 16.04.2015, 12:43
von katinka1
Hallo,

ich stehe vor einem Problem, das ich noch nie hatte und jetzt überhaupt nicht weiß, wie ich da weiter kommen soll.

Folgendes: GV teilte mit, dass der Sch. unter der von uns angegebenen Adresse lediglich einen Briefkasten bei einer dort ansässigen, gewerblichen Postfachvermietung unterhält.

Ich habe dann eine Einwohnermeldeamtsanfrage im angegebenen Ort (Hamburg...) durchgeführt. Schuldner ist mit den angegebenen Daten nicht zu ermitteln.

Über Telefonbuch etc. finde ich -natürlich- keine Einträge.

Hat jemand eine Idee, was ich jetzt noch tun kann um die Adresse in Erfahrung zu bringen? Ist ja schon der Hammer.

Re: Schuldner hat nur Postfachadresse

Verfasst: 16.04.2015, 13:02
von alraune
Die Detektei Eures Vertrauens beauftragen? Natürlich nur, wenn der Mandant damit einverstanden ist und es sich von der Forderung her lohnt.

Re: Schuldner hat nur Postfachadresse

Verfasst: 16.04.2015, 13:17
von icerose
da wüsste ich ja direkt eine Detektei ( :lol: ).
EMA ohne Ergebnis? Hast du das Geburtsdatum des Schuldners?
Drittauskünfte beim GV beantragen (wenn die Forderung hoch genug ist)?
LG ;)

Re: Schuldner hat nur Postfachadresse

Verfasst: 16.04.2015, 13:35
von katinka1
icerose hat geschrieben:da wüsste ich ja direkt eine Detektei ( :lol: ).
EMA ohne Ergebnis? Hast du das Geburtsdatum des Schuldners?
Drittauskünfte beim GV beantragen (wenn die Forderung hoch genug ist)?
LG ;)
Geburtsdatum des Schuldners habe ich nicht. EMA war negativ.
Die Einschaltung einer Detektei kommt nicht in Frage, geringe Forderung.

Kann ich Drittauskünfte beim GV beantragen wenn ich keine Wohnanschrift des Schuldners habe?? Da habe ich jetzt nichts in unseren Büchern drüber gefunden :nachdenk Welcher GV wäre denn dann zu beauftragen?

Re: Schuldner hat nur Postfachadresse

Verfasst: 16.04.2015, 13:41
von samsara
Unter welcher Anschrift wurde denn der Titel zugestellt?

Re: Schuldner hat nur Postfachadresse

Verfasst: 16.04.2015, 13:42
von katinka1
samsara hat geschrieben:Unter welcher Anschrift wurde denn der Titel zugestellt?
An RAe :sad:

Re: Schuldner hat nur Postfachadresse

Verfasst: 16.04.2015, 14:40
von icerose
das ist ja natürlich echt oll. Zuständig wäre der GV am Wohnsitz (haha) des Schuldners. :sad:
Hmmm, hast du schon eine erweiterte EMA versucht? Die dann aber mit allen bekannten "Anschriften" des Klägers. So kommt man womöglich auch ans Geburtsdatum. Und: hier muss dann das berechtigte Interesse nachgewiesen werden.
Ich denk mal noch ein bisserl nach... ;)

Re: Schuldner hat nur Postfachadresse

Verfasst: 16.04.2015, 14:51
von Sonnenkind
katinka1 hat geschrieben:Geburtsdatum des Schuldners habe ich nicht. EMA war negativ.
Die Einschaltung einer Detektei kommt nicht in Frage, geringe Forderung.

Kann ich Drittauskünfte beim GV beantragen wenn ich keine Wohnanschrift des Schuldners habe?? Da habe ich jetzt nichts in unseren Büchern drüber gefunden :nachdenk Welcher GV wäre denn dann zu beauftragen?
Du schreibst "Geringe Forderung". Wie hoch ist diese denn? Ist ja dann fraglich, ob du überhaupt Drittauskünfte beantragen könntest.

Re: Schuldner hat nur Postfachadresse

Verfasst: 16.04.2015, 14:55
von Liesel
Steht im Titel keine (ehemalige) Anschrift des Schuldners?

Re: Schuldner hat nur Postfachadresse

Verfasst: 16.04.2015, 14:58
von Schreibblitz
Schreib doch ganz frech die Anwälte, an die zugestellt wurde an und erfrage die zustellfähige Anschrift des Schuldners. ;)