Es erging ein VU gegen den Beklagten. Der Beklagte hat Einspruch eingelegt. Beim nächsten Termin war er wieder nicht erschienen. Es erging ein 2. VU in welchem das 1.VU bestätigt wurde. Wenn ich jetzt vollstrecken will brauch ich da beide VUs als vollstreckbare Ausfertigung oder reicht das 2. VU.
Mit dem 1. VU wurde der Beklagte zur Zahlung von Mietkaution und Nebenkosten verurteilt. Beim 2. VU wurde wie gesagt das erste bestätigt unter Berücksichtigung einer Zahlung.
Das 2. VU ist rechtskräftig und ich hab auch eine vollstreckbare Ausfertigung.
Brauch ich nun für das 1.VU auch eine vollstreckbare Ausfertigung?
Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil
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Mich wundert schon, dass Du eine vollstreckbare Ausfertigung des 2. VU hast, da das keinen vollstreckungsfähigen Inhalt haben dürfte. Denn der Tenor dürfte ja wohl nur lauten, dass das 1. VU aufrecht erhalten bleibt.
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Ja das hab ich mir ja auch gedacht, ich kann den GV doch nicht losschicken mit einem VU in dem steht dass das 1. VU aufrecht erhalten bleibt. Er weiß ja nicht was im 1. VU steht. Der Tenor des 2. VU lautet: das 1. VU bleibt aufrecht erhalten abzüglich einer Zahlung von € ..
Viele Grüße
Bärbel
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Dann, wie Loki richtig schreibt, eine vollstreckbare des 1. VU beschaffen und dann mit beiden VU´s die ZV betreiben.
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Hallo,
ich habe eine ähnliche Frage. Habe ein 1. VU als vollsteckbare Ausfertigung. Beklagter hat Einspruch eingelegt. Im neuen Termin erging ein Urteil, dass das 1. VU aufrecht erhalten bleibt. Kann ich jetzt aus dem 1. VU (vollstreckbare Ausfertigung) vollstrecken oder benötige ich auch eine vollstreckbare Ausfertigung für das später ergangene Urteil, in dem steht, dass das VU aufrecht erhalten bleibt? Habt ihr hierzu eine passsende Gesetzesquelle?
Vielen Dank!
Natalie
ich habe eine ähnliche Frage. Habe ein 1. VU als vollsteckbare Ausfertigung. Beklagter hat Einspruch eingelegt. Im neuen Termin erging ein Urteil, dass das 1. VU aufrecht erhalten bleibt. Kann ich jetzt aus dem 1. VU (vollstreckbare Ausfertigung) vollstrecken oder benötige ich auch eine vollstreckbare Ausfertigung für das später ergangene Urteil, in dem steht, dass das VU aufrecht erhalten bleibt? Habt ihr hierzu eine passsende Gesetzesquelle?
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Allein aus der Tatsache, dass das zweite Urteil nur noch einmal klarstellt, dass das erste (Versäumnis-)Urteil aufrechterhalten bleibt, ergibt sich, dass nur dieses Urteil einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Also ist auch nur für dieses eine vollstreckbare Ausfertigung erforderlich, welche Du bereits hast.
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Ergänzend: Landgericht Koblenz, Beschluss vom 04.02.1998 - 2 T 47/98.
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Eine vollstreckbare Ausfertigung kannst Du nur für Titel erhalten, die auch einen vollstreckbaren Inhalt haben. Wo ist denn der vollstreckbare Inhalt bei diesem Satz: "Das VU bleibt aufrecht erhalten."?
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