Rechtsschutzversicherung bei laufendem Verfahren?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Heffi89
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#1

10.04.2015, 08:37

Guten Morgen erst einmal!

Ich habe hier eine Sache in der ich jetzt einen Verhaftungsauftrag beantragen soll.
In der Sache wurde bereits ein einfacher Vollstreckungsauftrag durchgeführt, es wurde aber leider vergessen den Erlass eines Haftbefehls zu beantragen.
Das wurde nun gemacht.

Jetzt hat der Mandant sich aber gemeldet und möchte, dass die Angelegenheit dann mit seiner Rechtsschutzversicherung abgerechnet wird. Das Verfahren läuft ja aber schon, da kann man doch keine Deckungszusage mehr einholen, oder?
Es sind bisher ja auch nur geringe Kosten angefallen, unsere Gebühren von 34,27 EUR und die des Gerichtsvollziehers von 36,50 EUR.
Weiß jemand was für Kosten da jetzt noch kommen könnten, also seitens des Gerichtsvollziehers?

Danke schonmal (und schönes Wochenende :)!
Ich bin wach, mehr möchte ich zu meinem derzeitigen Zustand nicht sagen.
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Anahid
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#2

10.04.2015, 09:03

Wurde für das Verfahren, aus dem der Titel stammt, Rechtsschutz bewilligt? Die Versicherung muss dann für insgesamt 3 Vollstreckungsversuche Kostendeckung übernehmen. Da ist es egal, ob Ihr vorher angefragt habt, oder nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Heffi89
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#3

10.04.2015, 09:14

Vorangegangen ist ein Mahnverfahren, dass wir für den Mandanten durchgeführt haben.
Von der Rechtsschutzversicherung war da aber noch nicht die Rede gewesen. Das kam jetzt erst während der Vollstreckung.
Ich bin wach, mehr möchte ich zu meinem derzeitigen Zustand nicht sagen.
Alegría
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#4

10.04.2015, 09:18

Ich würde die Versicherung ganz normal um Kostendeckungszusage bitten und mitteilen was ihr bisher gemacht habt. Nach Erhalt der Zusage würde ich dann abrechnen. Denke nicht, dass sich die Versicherung da quer stellt.
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#5

10.04.2015, 10:20

Du kannst auch nach Abschluss eines Verfahrens noch eine Deckungsanfrage stellen. Hätte die RSV eintreten müssen, macht sie dies auch nachträglich. Also wie Alegria vorschlägt: Anfrage stellen und dann weiterschauen.
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