Gebühr für Aufhebung der Zwangshypothek bzw. Versteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rumpelstilzchen
Kennt alle Akten auswendig
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#1

09.04.2015, 12:08

Hallo ihr Wissenden,
folgender Fall:

Wir betreiben hier für einen Gläubiger die Zwangsversteigerung eines Grundstücks gegen seinen Schuldner.

Nun meldet sich ein Kaufinteressent, der Interesse hat am freien Erwerb des Grundstpcks (also außerhalb der Versteigerung). Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Grundstück lastenfrei ist, also ohne Eintrag einer Hypothek und Aufhebung der Zwangsversteigerung.

Der Kaufinteressent möchte nun von uns wissen, welche Beträge er zu zahlen hat, um das Grundstück lastenfrei zu bekommen.

Nun stellt sich für uns die Frage, ob wir für den Antrag auf Aufhebung der Zwangsversteigerung Gebühren verlangen können. und wenn ja, welche. Ich denke an die 3333 RVG
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Liesel
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#2

09.04.2015, 12:14

Für den Antrag auf Aufhebung der Zwangsversteigerung bekommt ihr keine gesonderte Gebühr.

3333 schon mal gelesen? ;)
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