Pfändung aus vollstreckbarem Tabellenauszug

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Petra S.
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#1

08.04.2015, 16:26

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal wieder eine gute Idee (oder vielleicht auch nur drei leichte Schläge auf den Hinterkopf?)...

Und zwar ist unser Schuldner in der Insolvenz. Unsere Forderung ist aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet und anerkannt worden. Ein vollstreckbarer Tabellenauszug liegt mir vor.

Kann ich damit als Insolvenzgläubiger jetzt überhaupt schon vollstrecken oder muss ich tatsächlich bis zum Ende der Wohlverhaltensperiode warten? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich mit vollstreckbarem Titel (hier jetzt vollstreckbarer Tabellenauszug) auch während des Insolvenzverfahrens bzw. in der Wohlverhaltensphase vollstrecken kann. Aber § 294 InsO verwirrt mich insoweit doch etwas.

Falls ich jetzt vollstrecken kann, würde sich dann jetzt gleich noch eine weitere Frage anschließen:
Und zwar weiß ich aus dem Jahresbericht den Arbeitgeber des Schuldners. Demnach verdient er zwar nur € 1.152,66 netto und hat drei unterhaltsberechtigte Kinder. Insoweit muss er im Rahmen der Insolvenz nichts abdrücken. Bringt mir mein Titel insoweit vielleicht etwas mit der Möglichkeit tiefer zu pfänden? Ich habe das bisher so noch nicht gehabt, sondern hatte nur mal in einem Seminar von der Möglichkeit gehört.

Sonnige Grüße,
Petra
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