Austausch einer Badewanne

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jule69
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#1

07.04.2015, 12:45

Hallo an Alle, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch..passend zum Thema :lol: Ich habe hier einen Vergleich vorliegen, in dem sich der Beklagte (Vermieter) verpflichtet bei der Klägerin die Badewanne auszutauschen. Die Klägerin muss sich zu 50 % an den Kosten beteiligen. Bislang ist nichts passiert. Ich überlege gerade, ob ich hier nicht einfach der Klägerin rate, die Wanne selbst durch eine Firma austauschen zu lassen und 50 % der Kosten dann gegenüber dem Beklagten geltend zu machen. Ist ja eigentlich eine vertretbare Handlung oder eher nicht weil Eigentum des Beklagten als Vermieter? Denn im Vergleich findet sich auch der Satz "die Parteien sind sich einig, dass künftige Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten dem Beklagten obliegen". Also doch eher über Zwangsgeld vollstrecken?
Jule69
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#2

07.04.2015, 12:57

So hab auch noch mal weiter gelesen, gibt wohl ein Urteil vom OLG Frankfurt, dass Mängelbeseitigung eine vertretbare Handlung ist.
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Liesel
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#3

07.04.2015, 12:59

Hast du denn schon einen Antrag nach 887 ZPO gestellt?
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Jule69
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#4

07.04.2015, 13:15

Nein ich warte noch auf den Kostenvoranschlag der Mandantin
GrafZahl
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#5

07.04.2015, 16:11

887 zpo antrag beim prozessgericht
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