Austausch einer Badewanne
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Hallo an Alle, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch..passend zum Thema Ich habe hier einen Vergleich vorliegen, in dem sich der Beklagte (Vermieter) verpflichtet bei der Klägerin die Badewanne auszutauschen. Die Klägerin muss sich zu 50 % an den Kosten beteiligen. Bislang ist nichts passiert. Ich überlege gerade, ob ich hier nicht einfach der Klägerin rate, die Wanne selbst durch eine Firma austauschen zu lassen und 50 % der Kosten dann gegenüber dem Beklagten geltend zu machen. Ist ja eigentlich eine vertretbare Handlung oder eher nicht weil Eigentum des Beklagten als Vermieter? Denn im Vergleich findet sich auch der Satz "die Parteien sind sich einig, dass künftige Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten dem Beklagten obliegen". Also doch eher über Zwangsgeld vollstrecken?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hast du denn schon einen Antrag nach 887 ZPO gestellt?
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