Nachbesserung/Ergänzung VA wg. Betriebsübergabe auf EF u.a.
Verfasst: 02.04.2015, 10:13
Hi!
Mein Schuldner lebt lt. VA von Luft und der Liebe seiner Familie. Seine erwachsenen Kinder tragen die Kosten für das Haus, in dem er lebt, an welchem er aber angeblich keinerlei Rechte hat. Im Übrigen wird er durch seine Familie unterstützt, seine Schwiegermutter unterstützt ihn finanziell unregelmäßig. Den Namen seiner Ehefrau hat er nicht angegeben, Einkommen hat diese angeblich nicht.
Sein Betrieb (Klauenpflege) besteht lt. Website noch mit seinem Namen, daher haben wir eine GeMA angefordert. Den Betrieb hat er Ende August 2013 an seine Frau (vermutlich, da wir ihren Namen nicht sicher kennen) übergeben. Ob veräußert, verschenkt oder als vorweggenommene Erbschaft, weiß ich nicht. In der VA war die Betriebsübergabe nicht angegeben.
Ein Konto oder Rechte an Konten Dritter hat er angeblich ebenfalls nicht.
Es handelt sich um eine Forderung in eigener Sache auf Grund Rg. vom 31.10.2013, VB vom 01.10.2014.
Ich würde Ergänzung/Nachbesserung hinsichtlich folgender Punkte verlangen:
- Name, Anschrift und Höhe des Einkommens der Unterhaltspflichtigen bzw. Unterhaltleistenden (Ehefrau, Kinder, Schwiegermutter) zwecks Taschengeldpfändung
- Übertragung des Klauenpflegebetriebs
Meine Fragen:
1. Geht das so einfach?
2. Kann ich ggf. auch Infos über Konten der Ehefrau verlangen?
3. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Schuldner weitere Angaben zur Betriebsübertragung gemacht hat?
4. Macht es eurer Meinung nach überhaupt Sinn, diese Schritte einzuleiten oder ist das rausgeworfenes Geld?
Ich bin nach langer Abstinenz im ZV-Wesen etwas eingerostet - ich entschuldige mich daher schon einmal vorab für Denkfehler und doofe Fragen.
Schon mal vielen Dank fürs Lesen!
LG,
Zauberdrops
Mein Schuldner lebt lt. VA von Luft und der Liebe seiner Familie. Seine erwachsenen Kinder tragen die Kosten für das Haus, in dem er lebt, an welchem er aber angeblich keinerlei Rechte hat. Im Übrigen wird er durch seine Familie unterstützt, seine Schwiegermutter unterstützt ihn finanziell unregelmäßig. Den Namen seiner Ehefrau hat er nicht angegeben, Einkommen hat diese angeblich nicht.
Sein Betrieb (Klauenpflege) besteht lt. Website noch mit seinem Namen, daher haben wir eine GeMA angefordert. Den Betrieb hat er Ende August 2013 an seine Frau (vermutlich, da wir ihren Namen nicht sicher kennen) übergeben. Ob veräußert, verschenkt oder als vorweggenommene Erbschaft, weiß ich nicht. In der VA war die Betriebsübergabe nicht angegeben.
Ein Konto oder Rechte an Konten Dritter hat er angeblich ebenfalls nicht.
Es handelt sich um eine Forderung in eigener Sache auf Grund Rg. vom 31.10.2013, VB vom 01.10.2014.
Ich würde Ergänzung/Nachbesserung hinsichtlich folgender Punkte verlangen:
- Name, Anschrift und Höhe des Einkommens der Unterhaltspflichtigen bzw. Unterhaltleistenden (Ehefrau, Kinder, Schwiegermutter) zwecks Taschengeldpfändung
- Übertragung des Klauenpflegebetriebs
Meine Fragen:
1. Geht das so einfach?
2. Kann ich ggf. auch Infos über Konten der Ehefrau verlangen?
3. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Schuldner weitere Angaben zur Betriebsübertragung gemacht hat?
4. Macht es eurer Meinung nach überhaupt Sinn, diese Schritte einzuleiten oder ist das rausgeworfenes Geld?
Ich bin nach langer Abstinenz im ZV-Wesen etwas eingerostet - ich entschuldige mich daher schon einmal vorab für Denkfehler und doofe Fragen.
Schon mal vielen Dank fürs Lesen!
LG,
Zauberdrops