Beantragung Haftbefehl und Vollstreckung...
Verfasst: 02.04.2015, 10:08
Hallo ihr lieben,
ich habe eine Vollstreckung hier liegen, wo ich das komplette Formular geschickt hatte... nach langer Zeit kam nun zurück, dass der SChuldner zum Termin nicht erschienen ist und ich Haftbefehl beantragen muss (hatte ich aber im Formular alles brav angekreuzt...) weiß nicht wieso der GV das nicht direkt zum AG geschickt hatte...
Habe jetzt folgendes Schreiben geschrieben an das AG:
"wird beantragt zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft gegen den Schuldner einen Haftbefehl zu erlassen.
Nach Erlass des Haftbefehls wird um Weiterleitung an die/den zuständigen Gerichtsvollzieherin /Gerichtsvollzieher gebeten, der mit der anschließenden Verhaftung, sowie weiteren Vollstreckung (Abnahme der Vermögensauskunft) beauftragt wird.
Rechtsanwalt"
ist das so ausreichend? oder muss ich wieder das komplette Formular ausfüllen?
Beste Grüße und schon mal schöne Ostern
ich habe eine Vollstreckung hier liegen, wo ich das komplette Formular geschickt hatte... nach langer Zeit kam nun zurück, dass der SChuldner zum Termin nicht erschienen ist und ich Haftbefehl beantragen muss (hatte ich aber im Formular alles brav angekreuzt...) weiß nicht wieso der GV das nicht direkt zum AG geschickt hatte...
Habe jetzt folgendes Schreiben geschrieben an das AG:
"wird beantragt zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft gegen den Schuldner einen Haftbefehl zu erlassen.
Nach Erlass des Haftbefehls wird um Weiterleitung an die/den zuständigen Gerichtsvollzieherin /Gerichtsvollzieher gebeten, der mit der anschließenden Verhaftung, sowie weiteren Vollstreckung (Abnahme der Vermögensauskunft) beauftragt wird.
Rechtsanwalt"
ist das so ausreichend? oder muss ich wieder das komplette Formular ausfüllen?
Beste Grüße und schon mal schöne Ostern