ZV/Arbeitsrecht- Muss Arbeitgeber Abtretung anerkennen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

16.07.2007, 13:56

Hi Ihr Lieben, meine Freundin fragte mich heute um Rat, den ich leider nicht hatte folgendes:
:?:
Mandant hat viel Gläubiger - wohl irgendwann gibts Insolvenz. Für die bis dahin eingetretene Leistung der Anwälte gibt der Mandant eine Abtretungserklärung für einen Teil seines Lohnes den Anwälten, weil die Konten schon dicht sind etc und beim Arbeitgeber noch keine Pfändung vorliegt.

Dem Arbeitgeber wird daraufhin die Abtretungserklärung offenbart und darum gebeten mtl. den abgetretenen Teil an die Kanzlei zu überweisen. Der Arbeitgeber schickt die Abtretungserkärung zurück mit dem Begründung, dass von ihnen eine Abtretungserklärung nicht akzeptiert wird.

Es liegt aber keine Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder sonstiges vor und im Arbeitsvertrag ist auch nichts geregelt.

Nun wurde halt ein vorl. Zahlungsverbot zur Rangsicherung rausgeschickt aber grundsätzlich kann denn das der Arbeitgeber machen? Weiss das jemand?
Kennt jemand hierzu egal ob pos oder neg. Rechtsprechung?
Habe nur was vom LArbG von 1954 gefunden in welcher steht dass Abtretungen per Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden können.

Sie hat das jetzt über ein vorläufiges Zahlungsverbot und mit Pfüb geregelt aber wenn man keinen Titel hätte ...? Wäre das doch interessant...

Kennt sich hier jemand aus?
Interessiert mich jetzt einfach mal persönlich was man da machen würde. Danke. LG :oops: :roll:
Zuletzt geändert von Gast am 16.07.2007, 15:33, insgesamt 1-mal geändert.
StineP

#2

16.07.2007, 14:17

Deiner Freundin dürfen wir keine Auskunft erteilen.... Du solltest mit den Forenregeln vertraut sein.
Gast

#3

16.07.2007, 15:31

Ich wollte das doch nun nur für mich selbst wissen weil es mich selbst interressiert hat (siehe meine letzte Zeile) weil ich keinen Rat geben konnte sie selbst hat es doch nun über ein vorläufiges Zahlungsverbot geregelt -durch sie bin ich nur auf diese Konstellation aufmerksam geworden- aber mich persönlich wie in letzten Zeile geschrieben hätte nun mal die Auflösung interessiert sollte ich auch sowas mal auf dem Tisch haben.
StineP

#4

16.07.2007, 15:37

Du brauchst das nicht rechtfertigen - wir dürfen sowas einfach nicht beantworten. Selbst wenn wir wollten.
Andreas

#5

16.07.2007, 15:40

Ich muß Stine leider beipflichten.

Wäre die Frage in fiktiver Form gestellt worden, wäre das was anderes...

:sorry aber du kennst ja sicher die einschlägigen Vorschriften Rechtsberatungsgesetz und die Konsequenzen, Jave...

:closed

EDIT:

Google hilft :

http://www.brennecke-partner.de/default ... infuehrung

http://www.google.de/search?hl=de&q=abt ... uche&meta=
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