Nicht erledigte Amtshandlung des GVZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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A13
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#1

30.03.2015, 16:46

Hallo zusammen :wink1

Ich habe mal wieder eine Sache vor mir, da könnte ich die ganze Zeit nur den Kopf schütteln...

Unsere GVZ hat den zivilrechtlichen Haftbefehl an die Polizei übersandt, mit der Bitte um Amtshilfe. Die Polizei schickt nun den Haftbefehl an sie zurück und sagt, dass die "Vollstreckung" nicht vorgenommen wurde, da Daten hinsichtlich der Person ergänzt werden müssen.

Sie hat nunmehr den Haftbefehl nebst unserer Vollstreckungsunterlagen an uns zurückgesandt und eine nicht erledigte Amtshandlung abgerechnet.

Ich bin nunmehr der Meinung, dass sie

1) gar nicht die Polizei mit der Vollstreckung des Haftbefehls beauftragen durfte (zivilrechtlicher Haftbefehl) und
2) auch hätte warten können, bis wir ihr die uns zur Verfügung stehenden Informationen liefern.

Wie kann ich denn nun verfahren? Kommt für Ziffer 1) vielleicht GVKostG in Frage?

Muss sie,wenn der Haftbefehl vollstreckt wird, die Gebühr für die nicht erledigte Amtshandlung auf eine neue Gebühr anrechnen?

LG A13
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
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