Unser Mandant hat eine notarielle Urkunde, in welcher ein Kaufpreis festgehalten wurde, der nie gezaht wurde. Nun wollen wir für ihn diesen Kaufpreis vollstrecken.
Leider habe ich noch nie aus einer notariellen Urkunde vollstrecken müssen. Sehe ich es richtig, dass der Notar, der diese Urkunde erstellt hat, eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erstellen muss und diese dann per Gerichtsvollzieher an den Schuldner zugestellt werden muss? Wenn ja, wer muss diese Zustellung bewirken? Der Notar, weil dann diese Zustellungsurkunde mit der Urkunde verbunden werden muss oder kann eine Zustellung durch den GV auch durch unsere Kanzlei erfolgen?
Ist sonst noch etwas zu beachten bei der ZV aus einer notariellen Urkunde?
ZV - notarielle Urkunde
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Der Notar muss die vollstreckbare Ausfertigung erteilen.
Da die Zustellungsurkunde vom GVZ mit der Urkunde verbunden wird, kann den - denke ich - wohl jeder beauftragen. Da ich sowas aber bislang nur für unseren "eigenen" Notar gemacht habe, kann ich das nicht mit Sicherheit beantworten.
Da die Zustellungsurkunde vom GVZ mit der Urkunde verbunden wird, kann den - denke ich - wohl jeder beauftragen. Da ich sowas aber bislang nur für unseren "eigenen" Notar gemacht habe, kann ich das nicht mit Sicherheit beantworten.
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Geniesserin hat Recht. Ihr könnt den Zustellungsauftrag selber erteilen. Allerdings ist bei solchen Urkunden eine zweiwöchige Wartefrist einzuhalten (wie beim Kfb).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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