Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1
25.03.2015, 08:34
Hallo zusammen
Habe einen ("normalen") Zwangsvollstreckungsauftrag (Anfang März) gestellt, allerdings ausgeschlossen, dass eine Ratenzahlung vereinbart wird. Die Mandantschaft ist damit nicht einverstanden. Der GV hatte dies übersehen und eine Teilzahlung an uns überwiesen, die der SC gezahlt hatte. Habe nun ein Schreiben an ihn gerichtet bzw. auch mit ihm telefoniert, dass wir damit nicht einverstanden sind. Als Antwort kam nun, dass neuer Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft auf den 17.07. (!) bestimmt wurde. Ich kann nirgends finden wo geschrieben ist in welchem Zeitraum ein solcher Termin gesetzt werden muss, da mich die Mandantschaft mit SIcherheit fragt ob es in Ordnung ist, dass Termin erst im Juli stattfinden soll!
Kann mir jemand weiterhelfen?
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sansibar
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#2
25.03.2015, 09:05
Meiner Erinnerung nach darf der Gerichtsvollzieher trotzdem die Sechs-Monate-Tilgungsfrist vereinbaren, auch wenn der Mandant einer Ratenzahlung widersprochen hat. Ich nehme an, dass er evtl. im Hinblick auf die anvisierte Tilgung den Termin für die Vermögensauskunft erst so spät gesetzt hat. Ruf ihn doch einfach mal an und frag.
Grüße - sansibar
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#3
25.03.2015, 09:48
Okay, danke. Ja ist vielleicht am besten....
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#4
25.03.2015, 10:56
Mh...was mir gerade noch eingefallen ist, sind es nicht 12 Monate (Tilgungsfrist)? Oder lieg ich da falsch...
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Jupp03/11
#5
25.03.2015, 11:26
Wie hoch ist prozentual die geleistete Zahlung zur Gesamtforderung?
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#6
25.03.2015, 11:31
HF: 6000,-; Teilzahlung (die wir nicht wollten) 1000,-
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Liesel
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#7
25.03.2015, 12:04
Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr. Was hat denn der Mandant davon, wenn der Gegner die VA leistet? Er soll doch zufrieden sein, wenn Raten gezahlt werden und das dann bei der Höhe der Raten in einem halben Jahr erledigt ist.
Tja, da hat der GV geschickterweise den Termin zur Abgabe der VA erst in 6 Monaten bestimmt. Warum wohl?
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samsara
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#8
25.03.2015, 12:16
§ 802b ZPO ist eigentlich eindeutig: "...hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der GV dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen, oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten..."
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H.Stummeyer
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#9
25.03.2015, 12:22
Warum möchten Sie denn kein Geld?
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Pisten_huhn83
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#10
25.03.2015, 12:39
Ich kann die Mandanten auch nicht wirklich verstehen. Ich wäre um jeden Cent froh, den ich als Gläubiger bekommen würde.
Liebe Grüße
das Pisten-huhn