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RA Gebühren brutto o. netto ins Foko?

Verfasst: 23.03.2015, 13:58
von Toniontour
Hi,

habe gerade Foko über RA Micro erstellt. Der Gläubiger ist zum VoSt Abzug berechtigt (das ist zur Adresse in RA M vermerkt). RA Micro bucht mir jetzt die ZV Gebühr auch nur netto ins Foko - ich würde sie allerdings brutto mit ins Foko nehmen. Muss die ZV Gebühr brutto oder netto ins Foko gebucht werden?

Lasse ich den Haken zum VoSt Abzug weg, wird die Gebühr brutto ins Foko gebucht...

Schuldner ist Privatperson.

Danke Euch

Re: RA Gebühren brutto o. netto ins Foko?

Verfasst: 23.03.2015, 14:00
von Pepples
Netto ist richtig, weil euer Mandant aufgrund des Vorsteuerabzuges die Mwst nicht vom Schuldner verlangen kann.

Re: RA Gebühren brutto o. netto ins Foko?

Verfasst: 23.03.2015, 14:00
von elise98de
Es kommt doch aber auf euren Mandanten und nicht auf den Schuldner an. ;) Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt, somit keine Mehrwertsteuer auf die Anwaltsgebühren und diese netto ins Foko. Mandant muss die MwSt. selbst tragen und diese ist bei ihm ein durchlaufender Posten.

Re: RA Gebühren brutto o. netto ins Foko?

Verfasst: 23.03.2015, 14:04
von Toniontour
oh man...wenn ihr es sagt, klingt es logischer, als wenn ich es im Foko sehe....*mitm Aufm Schlauchstehen aufhör*

Danke