RA Gebühren brutto o. netto ins Foko?
Verfasst: 23.03.2015, 13:58
Hi,
habe gerade Foko über RA Micro erstellt. Der Gläubiger ist zum VoSt Abzug berechtigt (das ist zur Adresse in RA M vermerkt). RA Micro bucht mir jetzt die ZV Gebühr auch nur netto ins Foko - ich würde sie allerdings brutto mit ins Foko nehmen. Muss die ZV Gebühr brutto oder netto ins Foko gebucht werden?
Lasse ich den Haken zum VoSt Abzug weg, wird die Gebühr brutto ins Foko gebucht...
Schuldner ist Privatperson.
Danke Euch
habe gerade Foko über RA Micro erstellt. Der Gläubiger ist zum VoSt Abzug berechtigt (das ist zur Adresse in RA M vermerkt). RA Micro bucht mir jetzt die ZV Gebühr auch nur netto ins Foko - ich würde sie allerdings brutto mit ins Foko nehmen. Muss die ZV Gebühr brutto oder netto ins Foko gebucht werden?
Lasse ich den Haken zum VoSt Abzug weg, wird die Gebühr brutto ins Foko gebucht...
Schuldner ist Privatperson.
Danke Euch