Liebe Leutz,
habe merkwürdige Sache mit der Bank mit dem roten Schriftzug und den drei S im Namen:
Pfüb gemacht. Zwischenzeitlich hat die Mutter der S gezahlt. Da noch GVZ Kosten kommen, habe ich ggü der Bank erklärt:
"wir nehmen Bezug auf den Ihnen zwischenzeitlich zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und erklären hiermit zunächst
das Ruhen der obigen Pfändung mit der Maßgabe,
dass diese im Falle der weiteren Pfändung eines anderen Gläubigers automatisch wieder auflebt, unter Wahrung des bisherigen Pfändungsranges"
Konto ist noch immer gesperrt. Mutter der S rief an und teilt mit, dass die Bank weder Aussetzungen noch Ruhenderklärungen anerkennt!!! Dürfen die das? Kann doch den Pfüb nicht für erledigt erklären, wenn noch nicht alle Kosten vorliegen. Die Mutter der S hat so oft gesagt, sie zahlt, kam nie was. Sie sagt jetzt, ich bekomme meine Kosten auf jeden Fall, traue ihr aber nicht mehr.
Geld kam von der Sparkasse im Übrigen auch noch nicht, ob wohl das Konto ein Guthaben von ca 300 Euro ausweist, ist ein Schülerkonto.
Was kann u muss ich jetzt tun?
Danke Euch
PfüB: Bank erkennt Ruhenderklärung nicht an
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In der Tat muss der DS nicht mit der Ruhendstellung der Pfändung einverstanden erklären. Insbesondere einige Banken machen das nicht mit. Das ist ja auch verständlich, denn letztlich müssen die darauf achten, dass sie bei einer neuen Pfändung keine ruhende übersehen. Das ist ein Mehraufwand und ein Haftungsrisiko, das sie nicht vergütet kriegen und daher auch nicht machen.
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Ach echt?! Und was mache ich jetzt? PfüB für erledigt erklären geht nicht, da noch Kosten offen sind vom GVZ....
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Pfändung laufen lassen. Ist doch das Problem des Schuldners, nicht Deins
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ja...aber langsam bekomme ich Mitleid und bissl Schiss, dass ich in Haftung genommen werden kann. Immerhin ist Hauptforderung ja bezahlt nur die GVZ Kosten fehlen noch. Nachher ist das irgendwie unverhältnismäßig, dennoch das ganze Konto zu sperren???
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Wieso nicht einfach die Zahlung mitteilen und die Pfändung nur wegen des Restbetrages bestehen lassen?
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Den Restbetrag kenne ich ja noch nicht (GVZ Kosten liegen noch nicht vor). Generell soll das Kto wieder frei werden, weshalb die S auch schon gezahlt hatte. Wg der Restforderung würde es ja auch noch gesperrt bleiben...
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Dann kannst du ihn nur weiterlaufen lassen. DS mitteilen, dass lediglich noch die GVK gepfändet werden müssen.
Soll S doch die Bank anweisen, den Betrag sofort ohne Beachtung der Wartefrist des 835 ZPO zu überweisen.
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Wenn dem S der PfÜB schon zugestellt wurde, sind ihm die GVK doch bekannt.
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Ah ja...warte, frage ich mal nach...SUPER, DANKE!