Hallo zusammen! Ich möchte zwei Fragen zur Diskussion stellen:
1. Ist ein Umgangstitel auch ohne Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 89 Abs. 2 FamFG vollstreckungsfähig (bei gleichem Gericht/gleichem Richter)? Oder findet hier § 86 Abs. 3 Anwendung?
2. Ist ein Antrag auf Ordnungsmittel zum jetzigen Zeitpunkt wegen eines Verstoßes gegen einen Umgangstitel im Juni 2012 verspätet/verwirkt o.ä.? Gibt es gewisse Fristen für die Antragstellung?