Vollstreckung Entfernung von Gegenständen
Verfasst: 12.03.2015, 16:16
Hallo zusammen,
ich stehe gerade völligst auf dem Schlauch.
Ich habe hier ein Urteil, in der die Gegenseite verurteilt wird, verschiedene Gegenstände aus Nebengebäuden und der Terrasse des Anwesens etc. zu entfernen.
Meine Frage ist, ob ich einen ganz normalen Räumungsauftrag mache und dem GVZ spezifisch rein schreibe (wie im Urteil), was entfernt werden soll?
Habt Ihr eine Idee?
Gruß Nadine
ich stehe gerade völligst auf dem Schlauch.
Ich habe hier ein Urteil, in der die Gegenseite verurteilt wird, verschiedene Gegenstände aus Nebengebäuden und der Terrasse des Anwesens etc. zu entfernen.
Meine Frage ist, ob ich einen ganz normalen Räumungsauftrag mache und dem GVZ spezifisch rein schreibe (wie im Urteil), was entfernt werden soll?
Habt Ihr eine Idee?
Gruß Nadine