Rückabtretungs- o. Rückgewährsanspruch?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katinka1
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#1

11.03.2015, 16:15

Hallo an alle,

kurz vor Feierabend beschäftige ich mich nochmal mit meinem "Lieblingsbereich" ZV Grundbuch... :sad:

Da kann ich machen was ich will, ich verstehe da einfach nur Bahnhof :ka

Ich soll den Rückabtretungsanspruch aus einer Eigentümergrundschuld pfänden.
Sind Rückabtretungs- und Rückgewährsanspruch (nur letzeres kenne ich eigentlich) das selbe??

Hat jemand ein Muster für diese Pfändung? Hab schon in verschiedenen Büchern geschaut, aber erfolglos... :oops:
Jupp03/11

#2

11.03.2015, 16:19

Man könnte auch hier mal unter suchen gucken, Rückgewähransprüche
katinka1
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#3

11.03.2015, 16:21

habe ich zuerst...
bin trotzdem nicht schlauer draus geworden, ob beide Begriffe das selbe sind.
sorry.
Jupp03/11

#4

11.03.2015, 16:25

Einen Rückabtretungsanspruch gibt es nicht.
Wenn es sich tatsächlich um eine Eigentümergrundschuld handeln sollte, ist diese zu pfänden.
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