Hallo Zusammen,
folgendes Problem:
VU gegen Mdt, Einspruch und Endurteil (VU wird aufrechterhalten, jedoch gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar). Sind nunmehhr im Berufungsverfahren.
Vollstreckung wurde eingeleitet. Auf Nachfrage beim GV hin hat dieser mitgeteilt, dass Sicherheit nicht geleistet wurde, da er von dem Endurteil nichts wusste.
Er wird den Termin morgen (!) wohl absetzen.
Nun meine Frage: Bedarf es noch einer Vollstreckungserinnerung? Was würdet ihr hier vorschlagen? Der GV kann ja eigentlich nichts dafür.
Weiteres Problem: Mdt ist nicht in der Lage ZV durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Vollstreckungsschutzantrag wohl eher ohne Aussicht auf Erfolg.
Vielen Dank schon mal
"Unberechtigte" ZV
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
www.foreno.de/foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
www.foreno.de/foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Jetzt ist es wohl an der richtigen Stelle. Das kommt durch die Umstellung der Forensoftware, dass es jetzt woanders steht.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 186
- Registriert: 29.01.2009, 16:07
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Wohnort: BAYERN
Erinnerung würde ich eigentlich nicht (mehr) einlegen, Du hast das ja mit dem GV geklärt.
Wenn der Mandant keine Sicherheit leisten kann, ist das natürlich ein Problem. Evtl. könnte man noch beantragen, dass die ZV ohne Sicherheitsleistung eingestellt wird? Wird wohl aber vom Gericht nur bewilligt, wenn Aussicht auf Erfolg im Berufungsverfahren besteht denke ich.
Wenn der Mandant keine Sicherheit leisten kann, ist das natürlich ein Problem. Evtl. könnte man noch beantragen, dass die ZV ohne Sicherheitsleistung eingestellt wird? Wird wohl aber vom Gericht nur bewilligt, wenn Aussicht auf Erfolg im Berufungsverfahren besteht denke ich.