Stehe gerade etwas auf der Leitung:
Ihr habt einen Titel vorliegen über zu zahlenden Kindesunterhalt. Betrag XY ist geschuldet ab dem 01.01. Von Zinsen wird in diesem Urteil nichts geschrieben.
Der Schuldner zahlt nicht.
Wenn Ihr nun aus dem Titel vollstreckt, verzinst Ihr dann den Rückstand oder vollstreckt ihr quasi zinslos, da in dem Titel nichts von Zinsen steht.
Anders wäre es natürlich wenn im Titel stehen würde, dass er den rückständigen Unterhalt in Höhe von XY nebst Zinsen zu zahlen hat.
Unterhaltsrückstände mit oder ohne Zinsen pfänden?
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Wenn im Titel keine Zinsen drin stehen, dann darfst du auch keine verlangen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
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Dann liegt sie falsch!
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Ihr das klar zu machen ist allerdings sehr schwer.
Sie ist der Meinung, das ginge, weil der schuldner ja im Verzug sei.
Wenn Sie Unterhalt einklagt beantragt sie ja auch was zu verzinsen.
Mag ja in dem fall auch richtig sein und wenn die Zinsen dann mit ausgeurteilt werden, kann ich diese ja auch ansetzen. Aber eben in dem vorliegenden Fall nicht.
Sie ist der Meinung, das ginge, weil der schuldner ja im Verzug sei.
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Mag ja in dem fall auch richtig sein und wenn die Zinsen dann mit ausgeurteilt werden, kann ich diese ja auch ansetzen. Aber eben in dem vorliegenden Fall nicht.
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So sie kam gerade noch mal zu mir und meinte:
Die Zinsen kann man mit vollstrecken, ob sie nun im Urteil stehen würden oder nicht. Sie bezieht sich hier auf § 288 BGB.
Was soll ich denn da noch sagen?
Sie meint, wenn er den Unterhalt nicht zahlt zum 3. eines Monats lt. Urteil dann befindet er sich im Verzug und dann kann dieser Betrag nach § 288 eben verzinst werden.
Mir fällt da jetzt gerade kein Argument mehr ein, um das zu entkräften.
Die Zinsen kann man mit vollstrecken, ob sie nun im Urteil stehen würden oder nicht. Sie bezieht sich hier auf § 288 BGB.
Was soll ich denn da noch sagen?
Sie meint, wenn er den Unterhalt nicht zahlt zum 3. eines Monats lt. Urteil dann befindet er sich im Verzug und dann kann dieser Betrag nach § 288 eben verzinst werden.
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- Pepples
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Dann mach's halt so und warte bis der GVZ und das Gericht ihr das Gegenteil klarmacht. Manche wollen es halt so haben.
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Was heißt läuft seit 5 Jahren? Gibt es einen Pfüb, der bedient wird oder wie?
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