Guten Morgen,
hab mal wieder eine Frage, ich soll Kostenfestsetzungsantrag für Vollstreckungskosten fertig machen. Vollstreckungsgericht war das Amtsgericht Eilenburg, aber Zwangsversteigerung war beim AG Leipzig, muss ich da zwei getrennte Anträge stellen?
Vielen Dank schonmal.
Festsetzung Zwangsvollstreckungskosten - zwei Gerichte
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Es ist das Gericht zuständig, wo die letzte Vollstreckungshandlung vorgenommen wurde, § 788 II ZPO.
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Auch für Kosten Zwangssicherungshypotheken?