Guten Morgen,
ich bin dabei, einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zu fertigen.
Ist es richtig, dass auf dem Antrag unsere Kosten nicht aufgeführt werden? So sehen es zumindest die Musterbeispiele vor.
Ich kann dann aber die entstandenen Kosten (0,3 gem. 3309 VV RVG) später im Rahmen von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen mit abrechnen, oder?
Vielen Dank
Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
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Ich führe die Kosten für die Eintragung immer mit auf, im Grundbuch werden sie jedoch nicht eingetragen, da das Grundstück für die Anwalts- und Gerichtskosten für die Eintragung haftet und später bei einem Verkauf berücksichtigt werden.
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