Tilgung trotz Abgabe VA und Eintrag Schuldnerverzeichnis?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RAS
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#1

16.02.2015, 10:24

Hallo zusammen,

ich habe einen Zwangsvollstreckungsauftrag (Kombination Vollstreckung und Abnahme VA) gefertigt

zurück kam vom GV, dass Schuldner bereits Vermögensauskunft (VA) abgegeben habe (die lag anbei) und der Schuldner ins Schuldnerverzeichnis nach 882c II ZPO eingetragen wird nach 2 Wochen - Nachricht über die Eintragung habe ich nicht bekommen, aber die 2 Wochen sind längst vorbei

die VA ergab nichts Verwertbares, könnte jetzt wieder beantragt werden, 2 Jahre seit Abgabe der mir übemittelten sind vergangen

nun hat mich der Schuldner angeschrieben, er möchte beginnen, die Schuld zu tilgen

ist das jetzt so einfach möglich oder muss ich dazu irgendwas beachten wegen des oben Genannten?

vielen Dank im Voraus,

RAS
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Liesel
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#2

16.02.2015, 10:28

Wenn der Schuldner die Forderung tilgen möchte, dann lass ihn zahlen. Was soll dem denn entgegenstehen? Solange kein Inso-Verfahren läuft, kann der Schuldner jederzeit Forderungen ausgleichen.
LEBE DEN MOMENT

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Soenny
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#3

16.02.2015, 11:06

@RAS bitte noch den Beruf im Profil ergänzen :thx
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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RAS
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#4

16.02.2015, 12:17

Danke @ Liesel

@ JSanny, erledigt (wurde hier was geändert? hatte ich damals bei der Anmeldung eigentlich schon eingetragen)
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#5

16.02.2015, 12:27

Die Berufsangabe ist wahrscheinlich bei der Umstellung aufs neue Forum verloren gegangen. Das Problem hatten hier nämlich einige.

Zum Thema selbst: Ich schließe mich Liesel an ;)
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#6

20.04.2016, 09:38

Guten Morgen :D

Ich hab eine Frage zur Schufa....ich hab nun bei einem Schuldner die Vermögensauskunft abgenommen. Der GVZ teilte mir gleich mit, dass der Schuldner amtsbekannt pfandlos ist. Die Mandantin möchte nun, dass der Schuldner in die Schufa eingetragen wird....ist das irgendwie möglich? Hat da jemand Erfahrung?
:katze1 :katze2 :katze3
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#7

20.04.2016, 09:51

Meines Wissens nach ist der Schuldner in so einem Fall i. d. R. bereits mit einem schlechten Score-Wert bei der Schufa registriert. Die Schufa wertet darüber hinaus neben dem Schuldnerverzeichnis nach ihrem eigenen System noch zahlreiche weitere Daten aus (Kreditanfragen, Zahlungsmoral bei Bestellungen, Dichte der Sozialhilfeempfänger in der Wohngegend des Schuldners). Normalerweise ist ein Schuldner daher bereits vor der GVZ-Info "amtsbekannt pfandlos" bei der Schufa unten durch.
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#8

20.04.2016, 09:53

Wenn der Schuldner die VA abgegeben hat, dann wird er automatisch bei der SChufa eingetragen, ohne dass du das gesondert beantragen muss.

Aber dein Vortrag ist etwas verwirrend: hat der Schuldner nun die VA abgegeben oder nicht? Du schreibst, der GVZ teilt mit, dass der S amtsbekannt pfandlos ist. Das macht der GVZ meistens im Rahmen der ZV und nicht im Rahmen der VA. Wenn der S die VA abgibt, schickt der GVZ die Auskunft einfach rüber und teilt nicht noch extra mit, dass bei dem S nichts zu holen ist.... :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#9

20.04.2016, 10:01

Ich hatte Anfang April den ZV-Auftrag gestellt...der Schuldner hatte bereits im Dezember 2015 die VA abgegeben. Diese hat der GVZ mir übersandt mit Schreiben, dass der Schuldner amtsbekannt pfandlos ist.

Aber danke für die Antwort, dass es automatisch passiert. Da hat man gleich gute Nachrichten für die Mandantin :)
:katze1 :katze2 :katze3
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