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Unterhaltspfändung Existenzminumum

Verfasst: 12.02.2015, 16:21
von Adelia
Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch. Wie hoch ist das Existenzminimum, was dem Unterhaltspflichtigen bei einer Pfändung verbleiben muss?

Re: Unterhaltspfändung Existenzminumum

Verfasst: 12.02.2015, 16:25
von MG
Meinst Du die Pfädungsgrenze von Arbeitseinkommen? § 850c ZPO!

Re: Unterhaltspfändung Existenzminumum

Verfasst: 12.02.2015, 16:28
von Adelia
Na ja die Pfändungsgrenze liegt ja derzeit bei rund 1.050,00 EUR.

Wir haben hier einen Mandant, der uns mitteilte, dass aufgrund Kindesunterhalts gepfändet wurde. Er hat Arbeitslosengeld 1 bekommen und eine Rente von 400,00 EUR. Insgesamt sollen sie ihn auf 730,00 EUR runtergepfändet haben. Wo sich für mich die Frage stellt, ob man überhaupt so weit runterpfänden kann.

Re: Unterhaltspfändung Existenzminumum

Verfasst: 12.02.2015, 16:35
von Liesel
Bei 850d bestimmt das Gericht den pfandfrei zu belassenen Betrag. Das ist von Region zu Region unterschiedlich. Verbleiben müssen allerdings mindestens die Sozialhilfesätze.

Re: Unterhaltspfändung Existenzminumum

Verfasst: 12.02.2015, 17:39
von Adelia
Also könnte das ungefähr hinhauen. Regelbedarf 2014 391,00 EUR und dann noch ein gewisser Betrag für die Kosten der Unterkunft? Alles weitere kann bei Unterhalt gepfändet werden?

Re: Unterhaltspfändung Existenzminumum

Verfasst: 12.02.2015, 17:39
von Geniesserin
@Liesel: Zustimm.

Hier in der "Großstadt" sind es teilweise bis 850 €, habe auch schon weniger gehabt, bei kleineren Orten.