Unterhaltspfändung Existenzminumum

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Adelia
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#1

12.02.2015, 16:21

Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch. Wie hoch ist das Existenzminimum, was dem Unterhaltspflichtigen bei einer Pfändung verbleiben muss?
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MG
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#2

12.02.2015, 16:25

Meinst Du die Pfädungsgrenze von Arbeitseinkommen? § 850c ZPO!
Audiatur et altera pars!
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Adelia
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#3

12.02.2015, 16:28

Na ja die Pfändungsgrenze liegt ja derzeit bei rund 1.050,00 EUR.

Wir haben hier einen Mandant, der uns mitteilte, dass aufgrund Kindesunterhalts gepfändet wurde. Er hat Arbeitslosengeld 1 bekommen und eine Rente von 400,00 EUR. Insgesamt sollen sie ihn auf 730,00 EUR runtergepfändet haben. Wo sich für mich die Frage stellt, ob man überhaupt so weit runterpfänden kann.
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Liesel
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#4

12.02.2015, 16:35

Bei 850d bestimmt das Gericht den pfandfrei zu belassenen Betrag. Das ist von Region zu Region unterschiedlich. Verbleiben müssen allerdings mindestens die Sozialhilfesätze.
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Adelia
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#5

12.02.2015, 17:39

Also könnte das ungefähr hinhauen. Regelbedarf 2014 391,00 EUR und dann noch ein gewisser Betrag für die Kosten der Unterkunft? Alles weitere kann bei Unterhalt gepfändet werden?
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Geniesserin
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#6

12.02.2015, 17:39

@Liesel: Zustimm.

Hier in der "Großstadt" sind es teilweise bis 850 €, habe auch schon weniger gehabt, bei kleineren Orten.
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