Anrechnung Zahlung Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schneeeule
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#1

11.02.2015, 08:27

Wir haben einen Pfüb wegen Kindsunterhalt gemacht und dort nur den rückständigen und laufenden Unterhalt gepfändet. Nachdem dann auch der KfB vorlag und die Pfändung bisher fruchtlos war, wurde zusätzlich der GVZ beauftragt. Entsprechend wurde das Forderungskonto um die Kosten erweitert. Jetzt nach gut einem 3/4 Jahr sind durch den Drittschuldner doch noch (Teil-)Zahlungen geflossen, der Drittschuldner will diese jedoch nur auf die Hauptforderung und Kosten des Pfüb anrechnen, da nur diese im Pfüb enthalten sind. Entsprechend wurde unser aktualisiertes Forderungskonto mit allen Kosten (KfB, ZV etc.) und Anrechnung der Zahlung zuerst auf die Kosten durch den Drittschuldner moniert. Heißt das, dass ich 2 Forderungskonten anlegen muss, einmal für den Drittschuldner ohne Kosten und einmal für den GVZ mit Kosten? Und erfolgt in dem Forderungskonto für den GVZ die Anrechnung der Zahlungen aus dem Pfüb auch zuerst auf die Hauptforderung oder kann diese dort nach § 367 BGB erfolgen?
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Soenny
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#2

11.02.2015, 08:34

Der DS muß nur auf das zahlen, was im Pfüb auch enthalten ist. Eine Erweiterung des Forderungskontos ohne neuen Pfüb geht nun mal nicht. Da du zwei Aufträge hast, einmal Pfüb und einmal ZV, mußt du schon alles trennen.
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#3

11.02.2015, 08:57

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#4

11.02.2015, 10:05

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
ist erledigt
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