Whaaa Hilfe - Vollstreckungsabwehrklage??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sonnenschein11
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#1

10.02.2015, 13:57

Mein Chef ist im Urlaub und es kommt wie es kommen muss - ne Herausforderung für mich.

Folgender Fall:

- Mdt befindet sich im laufenden Verfahren mit seiner (noch) Ehefrau zur Scheidung, KUH, etc. pp..
- Ein Unterhaltstitel zum KUH befindet sich bereits in der Welt.
- Konto Mdt ist nunmehr gepfändet.

Er möchte, dass ich dagegen vorgehe bis zur Entscheidung im GT (in zwei Wochen). Meine Kollegin redet ich soll eine Vollstreckungsabwehrklage schreiben. M. E. kann ich dagegen einfach nichts tun. Der Mdt hat Geld, also kann ich Erinnerung wegen Art und Weise nicht einlegen. Vollstreckungsabwehr finde ich auch fehl am Platz. Was sagt ihr?? :kopfkratz
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niva
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#2

10.02.2015, 14:00

Mit welcher Begründung will der Mdt denn dagegen vorgehen?

Die Voraussetzungen der Vollstreckungsabwehrklage findest du in § 767 ZPO. und nach dem bisschen Sachverhalt passt das so gar nicht.
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Tine Dea
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#3

10.02.2015, 14:28

Der Sachverhalt gibt wirklich n bisschen wenig her. Woher stammt der Titel für den Kindesunterhalt? Ist hierüber ein Abänderungsverfahren anhängig?

Ich hatte letztes Jahr den Fall, dass die Gläubiger aus einem Titel über Kindesunterhalt trotz laufenden Beschwerdeverfahrens gegen eben diesen Titel vollstreckt haben. Ich habe damals Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO mit gleichzeitigem Antrag nach § 269 ZPO i. V. m. § 242 FamFG gestellt (allerdings wurde bei mir auch kein Pfändungsfreibetrag festgesetzt) und der ging auch durch. Die ZV wurde zumindest mal einstweilen eingestellt...

Aber Raum für eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sehe ich hier auch nicht.
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Sonnenschein11
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#4

10.02.2015, 15:43

Ich vermute, dass es sich um KUH handelt, da ansonsten keine Forderungen tituliert sind. Ich habe den Mdt bereits angehalten sich den PfüB zusenden zu lassen damit hier mal Licht ins Dunkel kommt.

Ansonsten ist der Mdt wie üblich hysterisch und fuchtelt nur wild mit "macht was" herum aber naturgemäß ohne jedwede Anhaltspunkte die seinem Wunsch gerecht werden könnten. Ich schaue erstmal was der Mdt mir für einen PfüB vorlegt.

Danke trotzdem schonmal für die Gedankenstützen.
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Riverside
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#5

11.02.2015, 10:12

Den PfüB bekommt er als Schuldner doch sowieso zugestellt :kopfkratz
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Sonnenschein11
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#6

12.02.2015, 12:53

Der Mdt betreuert nichts zugestellt bekommen zu haben. Es handelt sich wohl um Ehegatten- oder Kindesunterhalt. Der Mandant will dass ich dagegen vorgehe und die Pfändung ruhend stelle bis das Verfahren geklärt ist. Ich habe keine Ahnung welchen Antrag ich da hinschicken sollte. Ich sehe keine Basis für berechtigte Gründe.
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niva
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#7

12.02.2015, 12:54

Was wurde ihm nicht zugestellt? der Titel oder der Pfüb?
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#8

12.02.2015, 14:30

Angeblich der PfüB.
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#9

12.02.2015, 14:47

Möglich, daß ihm dieser NOCH nicht zugestellt wurde. Der PfÜB wird ja erst an DS und danach an den Schuldner zugestellt.
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#10

12.02.2015, 15:46

Ja dies ist tasächlich so. Mittlerweile weiß ich, dass es Unterhalt ist; habe mit dem Rechtspfleger telefoniert. Was mich noch mehr kirre macht: Selbst er hat mich gefragt was ich dagegen machen möchte.

Die Forderung ist berechtigt; der Titel ist seit 2011 in der Welt. Die Gegenseite hat das gemacht, was ich auch tun würde. Der Mandant zahlt den Unterhalt nicht, also pfänden. Nun will er dass ich nen Rechtsmittel gegen einlege. Hat jemand eine Idee???? Ich steh völlig auf dem Schlauch.
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